Kann man eine betriebliche Ausbildung mit Bürgergeld aufstocken?

3 Antworten

Wenn Du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, eine Wohnung hast die Du selber bewohnst, ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erzielst, kannst Du vorrangig einen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde prüfen lassen.

Einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Denn nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium hast Du keinen Anspruch mehr auf BAB - oder Bafög - auch dem Grunde nach nicht, deshalb käme dann Wohngeld von der Wohngeldbehörde in Betracht, sonst würdest Du davon ausgeschlossen sein.

Unter 25 stünde dir sogar wieder Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, müsste ein Elternteil beantragen.

Sonst bliebe tatsächlich nur eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter, auch da findest Du einen kostenlosen Rechner im Internet.


GokuBlackRose 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 14:43

Weißt du denn, ob man tatsächlich mit Bürgergeld aufstocken kann? Viele sagen im Internet, es würde nicht gehen.

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isomatte  09.09.2024, 15:40
@GokuBlackRose

Wenn Du 25 bist besteht natürlich kein Anspruch mehr auf Kindergeld, zumindest für gesunde Kinder nicht.

In einer betrieblichen Ausbildung mit einer Vergütung kann unter Umständen Anspruch auf eine Aufstockung durchs Jobcenter bestehen, gibt ja auch viele Berufstätige die arbeiten und eine Aufstockung erhalten.

Nur in einem Studium ist eine Aufstockung im eigenen Haushalt nur in Härtefällen möglich und das im Regelfall dann nur in Form eines zinslosen Darlehens.

Was musst Du denn für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen und was würdest Du an Bruttovergütung laut Azubivertrag bekommen ?

Wie schon erklärt, wenn Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, besteht im Regelfall kein Anspruch mehr auf BAB - von der Agentur für Arbeit, also auch dem Grunde nach nicht.

Dann müsste ein evtl.vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde geprüft werden.

Dafür ist ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich, man muss mit seinem Einkommen seinen Warmmiete zahlen können und sollte danach noch min. 80 % vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter von 563 Euro zur Verfügung haben.

Also nach Zahlung der Warmmiete noch etwa 450 Euro übrig haben, damit man das zuschussfähige Mindesteinkommen erreicht.

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GokuBlackRose 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 13:24

Ja, ich habe eine eigene Wohnung, und ich bin über 25 Jahre alt. Kindergeld gibt es also nicht mehr.

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Eventuell wäre Berufsausbildungsbehilfe vorrangig, aber grundsätzlich Ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

GokuBlackRose 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 14:45

Ich weiß, dass ich vorher einen Antrag für Berufsausbildungsbeihilfe stellen muss. Er würde aber definitiv abgelehnt werden. Bist du dir sicher, dass ich auch tatsächlich mit Bürgergeld aufstocken kann?

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Das wäre deine zweite Ausbildung. In der ersten ausbildung gibts eine Anspruch auf Bafög oder BAB. Weil das wegfällt in der zweiten Ausbildung, kannst du jetzt Wohngeld oder Bürgergeld bekommen.

Dein Berater kennt sich gut aus, der hilft dir wirklich.

Nimm das Angebot an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

GokuBlackRose 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 14:47

Wohngeld wäre eine Idee. Bist du dir denn sicher, dass ich auch tatsächlich mit Bürgergeld aufstocken kann? Viele sagen im Internet etwas anderes, und das verunsichert mich.

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Rheinflip  09.09.2024, 15:02
@GokuBlackRose

Es hängt von den Voraussetzungen ab, ob BG geht oder nicht. Wenn dein JC Berater dir BG zusichert, dann ist alles tutti.

Kindergeld geprüft?

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GokuBlackRose 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 16:16
@Rheinflip

Ich bin über 25 Jahre alt. Also steht mir kein Kindergeld mehr zu.

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