Kann man eine ausbildungskündigung per Brief schicken?
und kann der chef dann behaupten dass er mein brief nicht bekommen hat (obwohl er es bekommen hat) und somit nicht kündige?
woher weißt du, dass er sie bekommen hat?
JA WEIL ICH ES GESCHIKT HABE
9 Antworten
3.50 € hört sich nach "normalem" Einschreiben (2,65 €) und Porto (0.95 €) an.
Dass du den Beleg nicht mitgenommen hast, ist schlecht. Aber geh doch noch mal hin und frag, ob er den im System hat und eine Kopie rauslassen kann.
Aber: Wenn der Chef das Einschreiben nicht annimmt, dann gilt es nicht als zugestellt!
Andererseits: Mal abgesehen davon, warum Du die Ausbildung kündigen willst - was will der Chef mit eine Azubi, der keinen Bock hat auf ihn/seinen Betrieb/den Beruf? Rede mit ihm und erklär ihm, warum Du weg willst.
Edit: Lese gerade, dass noch Zeit ist bis zur Kündigungsfrist. Dann gib die Kündigung doch persönlich ab.
- Ein ekÜndigung muss in der Regel (siehe Dein Arbeitsvertrag) schriftlich erfolgen. Eine Mündliche Kündigung ist in der Regel nicht zulässig.
- Selbstverständlich kann man eine Kündigung per Post schicken.
- Man kann eine Kündigung im verschlossenen Briefumschlag aber auch am Empfang der Firma abgeben, in der Personalabteilung oder dem Chef auf den Tisch legen.
- Ich persönlich möchte Dir aber raten, die Kündigung per Einschrieben (Einwurfeinschreiben reicht) zu schicken. Dann hast Du eine Nachverfolgungsmöglichkeit und kannst immer nachweisen, dass die Kündigung das Unternehmen erreicht hat.
Tatsächlich kann in Deinem Fall der Scheff jederzeit behaupten, keine Kündigung erhalten zu haben, vor allem, weil Du es nicht nachweisen kannst, diese geschickt zu haben.
dass DU den Brief geschickt hast, ist nett, beweist aber nicht, dass der EMpfänger den auch bekommen hat. Auch bei der Post gehen Briefe verloren.
Deshalb: superwichtiges vom Boten einwerfen lassen (der sollte vorher auch den Inhalt des Briefes gesehen haben, den Brief dann eigenhändig verschlossen und sofort dort eingeworfen haben).
Ja, das hab ich schon kapiert, dass du ihn abgesendet hast. Aber nochmal.
Ein normaler Brief kann verloren gehen. Du hast keinen Nachweis dafür, dass der Brief beim Arbeitgeber ANGEKOMMEN ist.
Ist die Kündigungsfrist denn jetzt schon verstrichen?
Dann lass den nochmal durch einen Boten zustellen. Wie schon mehrfach durch mich und andere geschrieben. Der Bote sollte idealerweise den Inhalt kennen und den Zeitpunkt der Übergabe auf Deiner Kopie der Kündigung handschriftlich vermerken (nachdem er den Brief übergeben hat).
Im Konfliktfall stündest du in der Nachweispflicht.
(Hilfreich z.B. ein Zeuge über den Briefeinwurf, wenn es sonst nicht belegbar ist, z.B. durch Einschreibesendung).
Kann man und sollte man.
Also hab mein Brief bei einem kiosk gemacht/abgegeben der hat sich um die briefmarke usw gekümmert