Kann man die Praktikumsstelle wechseln und auch den Bereich?
Eine Freundin macht zur Zeit die Ausbildung zur Sozialassistentin und befindet sich im zweiten Jahr. Sie hat also dreimal die Woche Praktikum und zweimal Schule. Nun hat sie im Praktikum aber große Probleme. Sie hat sich leider für ein Praktikum in einer Behindertenwerkstätte entschieden und fühlt sich dort nicht wohl. Sie soll auch Aufgaben in der Pflege übernehmen (Hintern abwischen und Leute waschen) und das möchte sie absolut nicht und das war auch erst nicht so abgesprochen. Ihr Chef macht sie ständig runter und hat ihr gesagt, dass sie gar nicht mehr kommen braucht. Sie möchte gerne in einen Kindergarten wechseln denn das liegt ihr viel besser und sie hat auch eine Stelle in Aussicht.
Nun hat sie ihrer Leherin davon erzählt und diese war total sauer. Sie will sie den Bereich nicht wechseln lassen. Aber es bringt doch nichts von Behindertenwerkstätte zu Behindertenwerkstätte zu wechseln. Es liegt ihr doch einfach nicht. Sie möchte ja Erzieherin werden und nicht Heilerziehungspflegerin!
Wie ist das denn eigentlich? Ich meine mal gehört zu haben dass man einmal das Praktikum wechseln darf. Stand glaube ich sogar in der Ausbildungsverordnung. Kennt sich hier jemand damit aus? Es bringt ihr ja nichts sich das ganze Jahr durch dieses Praktikum zu quälen schließlich wird es benotet und entscheidet über die Aufnahme auf die Fachschule.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Cyberitze/1478344450047_nmmslarge__90_30_540_540_0d0660aa78ffb060bbc49a6cf74116ce.jpg?v=1478344452000)
Wann kann ich ein Praktikum vorzeitig kündigen? Welche Nachteile könnte ich dadurch haben?Der Praktikant kann das Praktikum noch während der Probezeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Dieses ordentliche Kündigungsrecht steht nach der Probezeit nur noch dem Praktikanten zu. Dann beträgt allerdings die Kündigungsfrist 4 Wochen. Fristlos kündigen können dagegen der Praktikant und der Praktikumsgeber nach der Probezeit. Allerdings muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, z.B. auf Seiten des Praktikanten ein Diebstahl, auf Seiten des Praktikumsgebers das Außerachtlassen von wichtigen Schutzbestimmungen, wodurch das Leben oder die Gesundheit des Praktikanten im Betrieb gefährdet wird. Einziger Nachteil für den Praktikanten ist, dass er sein Praktikum nicht fortsetzen kann und er das Praktikum, insbesondere beim verpflichtenden Studierendenpraktikum, nachholen muss.
http://www.meinpraktikum.de/bewerbung/praktikumsrecht
Als Praktikant kann man fristlos kündigen, sprich wenn deine Freundin bereit einen anderen Platz gefunden hat, wo sie anfangen kann, kann sie das Arbeitverhältniss so beenden, laut dem oben Zitierten Text.
Ob dies stimmt, kann ich leider mit keinem Gesetz begründen.
In wie fern sich das auf die Ausbildung auswirkt, kann ich leider nicht sagen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Cyberitze/1478344450047_nmmslarge__90_30_540_540_0d0660aa78ffb060bbc49a6cf74116ce.jpg?v=1478344452000)
kurzer Nachtrag, wenn sich die Klassnlehrerin quer stellt, geht zur Schulsozialarbeiterin, die kann meistens weiter helfen