Der Erbe (Ehepartner) eines Grundstückes steht nicht im Grundbuch. Gibt es bei der Erbschaft Probleme?
Sehr geehrtes Team,
Ein Berliner Testament ist vorhanden, es wurde beim Notar abgeschlossen. Es wurde von den Eheleuten unterschrieben. Der verbleibende Ehepartner wohnt auf diesem Grundstück, es ist ein Einfamilienhaus .
Es gehen aus dieser Ehe 2 Kinder hervor. Ist der überlebende Ehepartner automatisch Erbe des Grundstückes ? Muss der Eintrag in das Grundbuch noch erfolgen ?
Es wurde versäumt , beide Ehepartner in das Grundbuch ein zutragen .
Mit freundlichen Grüßen
Wolfsmilch 2925
2 Antworten
Mit Berliner Testament, wird der verbleibende Ehegatte Erbe ja. Und er sollte sich ins Grundbuch eintragen lassen, sonst ist es falsch und später bekommen die Kinder Probleme.
Hier war anscheinend nur der verstorbene Ehegatte Eigentümer. Es wurde nicht vergessen, sondern es war wohl so. Somit waren nie beide Eheleute Eigentümer.
Das Grundbuch sollte unbedingt berichtigt und angepasst werden. Später kostet es und könnte auch echte Probleme bringen mit Nachweisführung.
Wenn die Immobilie Alleineigentum eines Ehegatten war - dann ändert daran auch nichts das Berliner Testament.
Wenn nun der verstorbene Ehegatte als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen ist, ist die Berichtigung des Grundbuchs auf Grund notariellem, eröffnetem Testament innerhalb zwei Jahren nach Todesfall kostenfrei.
Wurde dieser Antrag nicht gestellt, ist das Grundbuch unrichtig.
Wenn in diesem Berliner Testament die Kinder als Schlusserben bestimmt sind - wird das Testament nach Tod des Überlebenden nochmals eröffnet - dann haben die Kinder nochmals zwei Jahre .die Berichtigung des Grundbuchs kostenfreie zu beantragen.
Ein Verkauf der Immobilie mit falschen Grundbuch und Testament - könnte sich problematisch gestalten..Der Käufer könnte im Vorfeld auf die Berichtigung bestehen.