Kann man den Arbeitgeber verklagen, wenn dieser wissentlich Leute unter Drogenrausch arbeiten lässt und/oder nichts dagegen unternimmt?
Folgender Fall von einem Bekannten (wurde hier auch noch in einer anderen gestellten Frage bereits von mir angeschnitten):
Ein Kumpel von mir arbeitet in einem Betrieb, wo allen Anschein nach, viele Leute tätig sind, die ein Suchtproblem haben. Dabei kommt es auch öfters vor, dass dort Kollegen immer wieder an den Wochenenden oder in den Nachtschichten betrunken/unter Vollrausch zur Arbeit kommen, immer dann, wenn kein Meister/Aufsichtsperson anwesend ist.
Bisher ist nicht großartig etwas passiert, also kein Arbeitsunfall oder Ähnliches. Jedoch hatte der Kollege neulich es mit einem betrunkenen/berauschten Mitarbeiter zu tun, der ihn dann körperlich und verbal angegriffen hat. Der betrunkene Kollege hat mit dem Beleidigen und Schlagen angefangen.
Es ist in etwas so abgelaufen: Der betrunkene Kollege hatte ihn bei Schichtbeginn beleidigt, mein Kumpel hat da aber erst einmal nichts gemacht. Dann hatte er wenig später einen Spruch über den besoffenen Kollegen rausgehauen, aber nicht ihm ins Gesicht, sondern einem anderen Kollegen das erzählt.
Der besoffene Kollege hat das dann mitbekommen und mit der Schlägerei angefangen. Dann hat mein Kumpel die Schläge abgewehrt und "A***loch" zu ihm gesagt, nachdem er eine Ohrfeige von ihm bekommen hat, woraufhin der Kollege weiterhin auf in einschlagen wollte, jedoch mit wenig Erfolg. Mein Kumpel hat ihn aber nicht wirklich zurückgeschlagen, sondern nur abgewehrt.
Weil es jetzt hieß, dass mein Kumpel ihn auch beleidigt hatte (nachdem er zuvor von dem berauschten Kollegen beleidigt und angegriffen wurde), hat er jetzt fristlos eine "verhaltensbedingte Kündigung" erhalten. Ohne vorherige Abmahnung.
Dabei muss man sagen, dass der er in dem Moment etwas emotional reagiert hat, zumal er auch körperlich und verbal weiter angegriffen wurde. Ebenfalls muss man dazu sagen, dass er seit über 6 Monate dort einen befristeten Arbeitsvertrag hatte (davor 9 Monate über eine Leihfirma) und zuvor im Betrieb nie auffällig gewesen war und auch fast nie zu spät gekommen, fast nie krank gewesen und er hat immer zuverlässig seine Arbeit gemacht. Unter Vollrausch ist er auch nie zur Arbeit gekommen, da er weder trinkt noch Drogen nimmt.
Er hat sich wirklich Mühe gegeben und war darauf aus, dort einen unbefristeten Vertrag zu bekommen.
Weil er jetzt einmal emotional auf einen körperlichen Angriff von einem betrunkenen Kollegen reagiert hat, wurde er abrupt ohne Vorwarnung und ohne Abmahnung fristlos und ohne Abfindung gekündigt. Dies wurde vom "Betriebsrat" einstimmig beschlossen, wie er sagt.
Irgendwie glaube ich nicht, dass das so rechtlich einfach machbar ist, geschweige denn fair ist, aber vielleicht kennt sich da hier jemand besser aus? Kann ein fleißiger Mitarbeiter, der zuvor nie negativ aufgefallen ist, einfach so wegen eines unglücklichen Vorfalles direkt ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden?
Und könnte man den Arbeitgeber auch dafür anzeigen, dass dieser Drogen- /Alkoholabhängige auf seine normalen Mitarbeiter loslässt. Es hieß immer, dass der Arbeitgeber das schon gewusst hätte und "dem nachgegangen" wäre. Aber wie viel das gebracht hat, konnte man ja bei dem Vorfall sehen. So etwas zu beweisen, wäre aber sicherlich auch schwierig. Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.
4 Antworten
Ich will das Verhalten des Angreifers nicht rechtfertigen, aber hätte dein Kollege nicht bei anderen über diesen gelästert, wäre die Situation nicht so eskaliert.Die richtige Vorgehensweise wäre gewesen unverzüglich einen Vorgesetzen zu Informieren.Es läge dann in seiner Verantwortung den betrunkenen Mitarbeiter zu sanktionieren.
Ansonsten muss er zum Anwalt & schauen wie er die Situation einschätzt.
Ich verstehe das schon, aber genau nach dem Vorfall hätte er einen Vorgesetzen benachrichtigen müssen, denn alkoholisiert auf der Arbeit zu erscheinen, ist nicht tragbar, vor allem in bestimmten Berufen, wo man damit wirklich andere Menschen gefährdet.
Das ist schwer zu bewerten, deinem Kollegen bleibt nur der Gang zum Anwalt, wenn er das nicht akzeptieren möchte.Es geht halt auch um die Beweisbarkeit, gibt es Videoüberwachung, was haben die Kollegen dem Vorgesetzen geschildert.Ohne nähere Informationen ist das schwer einzuschätzen.
Das ist ja aber nicht Sache des Arbeitgebers was die Person im Einzelnen tut. Die Vorgehensweise müsste dann gegenüber dem Kollegen / Arbeitnehmer passieren.
Also, soweit ich weiß, hat der Arbeitgeber sich darum zu kümmern, dass am Arbeitsplatz die Arbeitssicherheit gewährleistet ist, ergo, er muss dafür sorgen, dass berauschte Arbeitnehmer sich vom Arbeitsplatz fernhalten, da sie ein Risiko für sich selbst und andere darstellen. Das eigentliche Thema ist aber auch, dass eben der Kollege wegen so etwas seinen Job verloren hat, wegen eines Pflichtverstoßes seitens des Arbeitgebers (so hätte ich es zumindest interpretiert).
Mag sein, hat aber mit dem Fall hier nicht viel zutun.
wenn dieser wissentlich Leute unter Drogenrausch arbeiten lässt
Wozu verklagen? Auf was?
Rufe die Polizei.
Er soll sich am Besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Ich schätze mal, dass man das Verhalten als Notwehr werten kann und die Kündigung daher angefochten werden kann.
Ja natürlich in keinster Weise sollte man von beiden Kollegen das Verhalten rechtfertigen. Jedoch hatte er auch nur über ihn gelästert, weil der angetrunkene Kollege ihn zuvor schon beleidigt hatte. Der Rausch war somit ebenfalls maßgeblich für den Angriff verantwortlich und es ist ja nicht so gewesen, dass mein Kumpel jetzt auf Krawall aus war, geschweige denn damit angefangen hat. Es geht jetzt nur darum, zu wissen, wer mehr schuldfähig war und ob dann die fristlose Kündigung ohne Abmahnung eine angemessene Strafe ist.