Kann man das Ordnungsamt so etwas "ärgern"?

2 Antworten

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass man selbst vor Gericht zu 99,9% keine Chance haben wird, denn die Rechtssprechung ist da eindeutig. Die Richterin oder der Richter wird da auch mit ziemlich größer Wahrscheinlichkeit hinter der Behörde stehen, denn wenn sich sowas rumspricht, wird jeder auf diese „dumme“ Idee kommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein.

der Parkschein muss gut leserlich hinter der Scheibe liegen.

Gut leserlich heißt nicht, dass da 20 andere dabei liegen.

Du zahlst dann die selbe Strafe, wie wenn du ohne Parkschein parkst.


123abcdef933 
Beitragsersteller
 03.06.2023, 12:11

wieso ? man kann ihn ja lesen und er liegt da, egal wieviele da noch liegen.

ich denke das ist nicht anders auslegbar.

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