Lohnt sich Einspruch bei undeutlichen Fotos vom Ordnungsamt?

4 Antworten

Die haben neben den Fotos den Ordnungsbeamten als Zeugen und dem wird der Richter im Zweifel glauben. Außerdem sind Parkverstöße nicht rechtsschutzversichert, also zahlen und fröhlich sein :(


Jonathanpeters 
Beitragsersteller
 19.01.2023, 23:57

Guter Hinweis , danke !

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Es kann sich lohnen, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen parken auf dem Gehweg mit Behinderung einzulegen, wenn das Beweisfoto undeutlich ist und es nicht eindeutig erkennbar ist, dass Sie auf dem Gehweg geparkt haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Ordnungsamt möglicherweise weitere Beweise, wie z.B weitere Fotos oder Zeugenaussagen, gesammelt hat, die Ihre Schuld belegen.

Es ist immer sinnvoll, die Situation genau zu prüfen, bevor man Einspruch einlegt. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie beraten kann.

Es ist zu beachten, dass Einspruch einlegen zwar die Möglichkeit gibt, den Bußgeldbescheid anzufechten, aber es keine Garantie dafür gibt, dass das Bußgeld tatsächlich reduziert oder aufgehoben wird.

Schwierig eindeutig zu beantworten. Aus der Kanzlei meiner Frau kann ich nur berichten, dass die Originale der dir zugesandten Bilder oft deutlich schärfer sind und du oft nur Ausschnitte daraus übermittelt bekommst. Das heißt es gibt beim Widerspruch eine nicht kalkulierbare Gefahr, das die Gegenseite deutlich brauchbarere Beweise hat als gedacht.

Ich persönlich würde das Ticket bezahlen, wenn ich mir einigermaßen einer Schuld bewusst wäre.
Wenn du im ADAC sein solltest, bekommst du beim Club-Juristen übrigens eine kostenfreie Erstberatung, um die Lage ggf besser einschätzen zu können.

Also ich würde Einspruch erheben .

mit der Begründung: Ich war zum fraglichen Zeitpunkt nicht der Fahrer .

Sollten Sie eine Beschreibung des Fahrers mir mitteilen , kann ich diesen auch benennen da zum fraglichen Zeitpunkt 2 Personen in frage kommen !

gruß