Kann man bei Elster auch eine Steuererklärung für 2024 verfassen?

3 Antworten

Von Experte Giota210 bestätigt

die Einkommensteuer ist eine JAHRESsteuer.

da das Jahr 2024 noch nicht beendet ist (lt. meinem Kalender noch knapp 60 Tage) ist die Version für 2024 noch nicht verfügbar.

(ganz abgesehen davon: die Bearbeitung beim Finanzamt wird frühestens Ende März / Anfang April 2025 erfolgen können, da die Finanzverwaltung vorher keine Updates erhalten wird)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit mehr als 20 Jahren im Bereich Steuern unterwegs

Eliah420 
Beitragsersteller
 02.11.2024, 14:00

Okay, danke. Wüsstest du zufällig auch wie sich Ratenzahlungen bei Absetzungen funktionieren? iPads sind ja relativ Kostenintensiv - wie verhält sich das bei einer Absetzung?

Überlege ob ich mir das Tablet zum Gesamtpreis kaufe, habe aber auch gelesen, dass man Preise über 800 Euro nur in Raten erstattet bekommt. Wie ist das denn?

wurzlsepp668  02.11.2024, 14:05
@Eliah420
habe aber auch gelesen, dass man Preise über 800 Euro nur in Raten erstattet bekommt

bei Stammtischgeschwäz bin ich raus!

Eliah420 
Beitragsersteller
 02.11.2024, 14:35
@wurzlsepp668

Also nehme ich an, dass es nicht stimmt? Habe das hier irgendwo mal auf Gutefrage gelesen.

DerSchopenhauer  02.11.2024, 15:07
@Eliah420

EDV-Anschaffungen (wie PC, Tablet etc.) kannst Du, unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten, im Anschaffungsjahr in voller Höhe in der Steuererklärung angeben (Abschreibung).

DerSchopenhauer  02.11.2024, 15:08
@DerSchopenhauer

Die Eingabe des Steuerjahres 2024 ist ab dem 01.01.2025 möglich, sofern die Bereitstellung nicht ein paar Tage verschoben wird.

Hast Du denn überhaupt Einkünfte?

Absetzen bedeutet ja nicht, dass der Staat etwas vom Kaufpreis erstattet. Absetzen heißt, dass sich die Einkünfte reduzieren und man dadurch weniger Steuern bezahlt.

Wer keine Einkünfte hat, kann nichts Absetzen. Wer nur geringe Einkünfte hat, hat auch einen geringen Steuervorteil.

Ob Du Verluste in die Zukunft vortragen kannst, läßt sich aufgrund des Sachverhalts nicht beurteilen.


Eliah420 
Beitragsersteller
 02.11.2024, 14:37

Hatte 2024 drei Monate eine Geringfügige Beschäftigung, dann bis Oktober eine Teilzeitstelle mit 1,2 - 1,8 Netto und dann seit Oktober eine Ausbildungsvergütung mit 1,4k Brutto. Steuerklasse 1

kreuzundquerxxx  02.11.2024, 17:04
@Eliah420

hm, ich tippe mal, dass dein Bruttogesamteinkommen für 2024 kaum oder gar nicht das Existenzminimum von 11.472 € nicht übersteigen wird. Minijob wird nicht mitgezählt, wenn durch AG pauschalversteuert wurde. Zahlst also keine Lohnsteuer und kannst deshalb auch nichts absetzen.

Du kannst die Erklärung für 2024 erst im nächsten Jahr einreichen, zuerst muss ja der Jahresverdienst angegeben werden können.