Frage zur Steuererklärung?
Hallo Community,
Ich habe im SoSe 2021 für mein Studium (International Finance) ein PC (730€) gekauft. Mir hat das Studium allerdings nicht zugesagt und habe es dann gewechselt. Ich habe es nur 1 Semester studiert.
Im SoSe22 habe ich dann BWL angefangen, in dem ich ebenfalls ein Ipad (350€) für die Uni gekauft habe.
Da ich nun meine Steuererklärung für das letzte Jahr machen möchte, wollte ich nun fragen, ob ich die Kosten für den PC trotzdem absetzen und somit die Kosten zurückholen kann?
Kann mir da jemand helfen?
Danke für jede Hilfe!!
2 Antworten
habe ein PC gekauft
Das PC?
Also, kleine Beispielrechnung:
Du verdienst 750 Euro im Jahr. Auf diesen Verdienst zahlst Du 100 % Steuer, also 750 Euro. Wenn Du 730 Euro Werbungskosten hast, dann mindert das Deine Steuer um 730 Euro, Du bekommst Deine Kosten also zurück.
Haken bei der Sache: es gibt bei uns keinen Steuersatz von 100 %.
Kommt darauf an.
Aufwendungen für ein Zweitstudium sind Werbungskosten, die von den Einnahmen abgezogen werden können. Aufwendungen für ein Erststudium sind Ausbildungskosten, die nur als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Während Werbungskosten zu einem Verlustvortrag führen können, ist das bei Sonderausgaben nicht der Fall.
Das ist in diesem Zusammenhang egal. Nicht egal ist, ob es sich dabei um ein Erst- oder Zweitstudium oder um ein duales Studium handelte.
Dann vergiss es. Das sind Ausbildungskosten und somit Sonderausgaben, die sich nur dann auswirken, wenn du steuerpflichtige Einnahmen hast.
Aber ich hab den Studiengang im SoSe 2021 danach gewechselt. Ich weiß nicht wie da die Regelung ist