Kann man bei der Hausbesetzung eines herrenlosen Hauses der neue Besitzer werden?
Hallo, bitte kurz was zu trinken holen, die Erklärung zur Frage wird etwas länger sein...
Zurück? ok:
Ein Kollege von mir hat mir erzählt, wie sein Bruder vor einigen Jahren ein verlassenes Gebäude "besetzt hat" (sprich er ist rein, hat angefangen das umzubauen, zu restaurieren und rennovieren). Der ursprüngliche Besitzer des Hauses war wohl verstorben, oder unbekannt verzogen oder sonstwie nicht mehr am Haus interessiert und damit hat die Stadt das als "ihres" betrachtet (stand wohl schon so 7, 8, 9 Jahre lang leer). Und als nach gut einem Jahr die Stadt das Gebäude abreißen wollte, hat er die Entscheidung angefochten, und hat durch die ganzen Belege seiner Käufe für Baumaterial nachgewiesen, dass er eine gewisse Menge Geld in das Haus versenkt hat und daher einen "Anspruch" hat, das Haus zu nutzen.
Und nach ein bisschen hin-und-her hat er tatsächlich das Haus nebst Grundstück bekommen.
Ich kenne Hausbesetzungen bisher nur von Punkergeschichten, aber weder der Kollege noch sein Bruder sind auch nur ansatzweise in dieser Richtung.
Geht sowas wirklich? In ein Gebäude "einziehen", anfangen es zu bewohnen und auch wohnlich zu machen, und damit effektiv den Besitz zu erwerben?
3 Antworten
Soo einfach nicht. Grundsätzlich möglich über diesen Weg
https://dejure.org/gesetze/BGB/927.html
Den ist der Freund aber vermutlich nicht gegangen. Welchen Weg die Stadt nun gegangen ist, hier fehlen Details. Ich denke Ausübung Verkehrssicherungspflicht oder über eine städtebauliche Maßnahme.
Auch wenn die Eigentümer verstorben sind, ist das Grundstück nicht herrenlos, dies ist wieder ein anderes Verfahren.
Denkbar wäre, dass durch die Investitionen des Freundes ein stillschweigend geduldetes Mietverhältnis entstanden ist. Mit wem? Mit den unbekannten Erben des Hauses oder mit der Finanzverwaltung des Landes, aber kaum mit der Gemeinde.
Sollte er tatsächlich Eigentümer des Hauses laut Grundbuch sein: hatte er einen guten Anwalt :-)
Und nach ein bisschen hin-und-her hat er tatsächlich das Haus nebst Grundstück bekommen.
Dann ist da viel sehr gut für ihn gelaufen. Du darfst ein fremdes Haus nicht einmal betreten, geschweige dort irgendwelche Baumaßnahmen durchführen. Das ist illegal.
Besitzer kann man werden - Eigentümer aber nicht.
Wahrscheinlich hat die Stadt das Haus an ihn verkauft