Kann man als über 18 Jähriger "offiziell" Schule schwänzen?

HarmonyZ  18.07.2023, 20:03

Wo ist hier von freiwillig die Rede, wenn er doch gar nicht hingeht?

Coronaaa23 
Beitragsersteller
 18.07.2023, 20:07

Ich meine, dass man nach eigenen Willen *freiwillig* der Schule zugesagt hat, in dem Schuljahr *offiziell* im Jahrgang zu sein.

HarmonyZ  18.07.2023, 20:10

Aber er ist ja im Schuljahr nicht anwesend.

Coronaaa23 
Beitragsersteller
 18.07.2023, 20:14

Es geht doch darum, dass dein Name in der Liste der Schule drinnen steht...

HarmonyZ  18.07.2023, 20:35

Ja und? Da steht man nicht lange drin, wenn man nie hingeht

Coronaaa23 
Beitragsersteller
 18.07.2023, 20:53

Das war doch gar nicht die Frage...

11 Antworten

Das stößt an praktische und organisatorische Grenzen.

Wer zu wenig anwesend ist, dem wird das Schuljahr nicht anerkannt. Wenn das Schuljahr nicht anerkannt wurde, muss man es wiederholen. Zudem fehlt einem der entsprechende Passus im Abschlusszeugnis und es kann passieren, dass die Kindergeldkasse, das Kindergeld zurück verlangt.

Erwachsen sein, das sind nicht nur Freiheiten sondern auch Pflichten. Das eine gibt es nicht ohne das andere.


Coronaaa23 
Beitragsersteller
 20.10.2023, 17:03
Wer zu wenig anwesend ist, dem wird das Schuljahr nicht anerkannt. Wenn das Schuljahr nicht anerkannt wurde, muss man es wiederholen.

Wie siehts aus, wenn man lediglich zu Klausurterminen erscheint, dann jedoch immer mindestens 10 Punkte schreibt?

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Realisti  20.10.2023, 18:26
@Coronaaa23

Die gucken wirklich, wie viele Stunden du sie mit deiner Anwesenheit beehrt hast. Noten können so gut sein wie sie wollen. Da verstehen sie keinen Spaß oder haben auch keine Toleranzspanne.

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Nein! auch nicht mit 18. Wenn man an einer Schule angemeldet ist, hat man die Pflichten auch hinzugehen.


Fimi5  09.01.2024, 23:26

Nein. Schulpflicht mit 18 beendet.

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Das kannst du gerne machen, aber was wird dann aus dir? Wenn du irgendwann einen Beruf Beruf machst, gibt es erst eine Abmahnung, dann die gelbe Karte und mit der roten Karte fliegst du. So ist das übrigens auch in der Schule,

Bußgeld eher nicht, aber die Schule kann einen dann rauswerfen. Umso leichter, da ja keine Schulpflicht mehr besteht und sie den Schüler nicht behalten müssen.


Durch den freiwilligen Schulbesuch unterwirft man sich den Regeln der Schule. Dort ist üblicherweise ein regelmäßiger Schulbesuch erwünscht.

Die Schulpflicht wirkt in beide Richtungen: bist du nicht mehr schulpflichtig und schwänzt häufig, fliegst du einfach raus.

Außerdem sollte dir klar sein dass du dir damit selber am meisten schadest. Du willst einen besseren Abschluss. Aber hinterhergeworfen kriegst du den nicht.


Johannax32  15.09.2023, 19:35

Schulen sind i.d.R. sehr daran interessiert, einen guten Ruf zu halten. Schwänzer, Störenfriede o.ä. werden eher vertuscht und durchgeschleußt als rausgeworfen. Offiziell gibt es solche Schüler also meist nie^^ Eventuell findet ein Gespräch mit dem Schüler statt, wo man ihm einen freiwilligen Abgang nahelegt, oder man zieht ihn mit (wenn zumindest die Noten passen).

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RobertLiebling  15.09.2023, 20:13
@Johannax32

Schwänzer verursachen ziemlich viel Unruhe in ihren Klassen, weil die Mitschüler für dieses Verhalten oft wenig Verständnis haben. Der konsequente Rauswurf dürfte dem guten Ruf der Schule viel zuträglicher sein.

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