Ist die Schule verpflichtet den Eltern die Fehlstunden des Schülers schriftlich mitzuteilen?

4 Antworten

  • Schriftlich : Nein. Mündlich reicht. Allerdings muss es auch mitgeteilt werden wenn das minderjährige Kind unentschuldigt fehlt (Bei mir mussten die Eltern früher immer anrufen, damit klar war dass das Kind bekannterweiser nicht da ist)
  • Natürlich bedarf es keine Ermahnung vorher. Der Schüler WEISS dass er zu kommen hat, die Eltern müssen das auch uneingeladen sicherstellen. Schulverweis und temporärer Schulausschluss ohne Extra-Einladung ist daher in Ordnung.

Von der Schule wird man nicht so schnell verwiesen. Aber die Eltern haben einen Anspruch darauf, über die Fehlstunden informiert zu werden. Ob das immer machbar ist, ist eine andere Frage.

Klar muss die, Schule, die, Eltern in geeigneter Form informieren. Da heute gerne mal behauptet wird nix gewusst zu haben macht man das gerne auch schriftlich.

Klar kannst du bei zu vielen u nntschuldigte Fehlstunden verwiesen werden. Du weißt es ja wann du da, wärst oder nicht. Meist bekommst du einen mündli hen oder schriftlichen Hinweis.

Am Ende des Jahres stehen die Fehltage (auch unentschuldigten) auf dem Zeugnis.