Kann man als Azubi Hartz 4 beantragen als Aufstockung?

6 Antworten

Sicher ist das möglich, es kommt dann immer auf den individuellen Umstand an !

Würdest du noch unter 25 sein und bei deinen Eltern leben, dann könntest du nur gemeinsam mit deinen Eltern einen Anspruch haben, wenn der Bedarf mit anrechenbarem Einkommen nicht gedeckt werden kann, weil du dann mit deinen Eltern eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden würdest.

Wenn du aber schon alleine wohnen würdest und dein anrechenbares Einkommen inkl.Kindergeld + BAB - und ggf.etwas Unterhalt deinen Grundbedarf nicht decken würde, dann wäre auch zusätzlich noch eine ALG - 2 Aufstockung möglich.

Entweder du arbeitest oder du beziehst Arbeitslosengeld, beides gleichzeitig geht nicht.

Gruß


DerHans  17.10.2019, 12:01

"Aufstocken" ist sehr wohl möglich. Allerdings nicht für Azubis.

0
isomatte  17.10.2019, 12:26
@DerHans

Aber sicher doch mein lieber Hans !

Dann lies dir bei Gelegenheit im Internet mal die Fachlichen Weisungen der Jobcenter nach den Änderungen im SGB - ll zum 01.08.2016 durch.

2

Du bist über 18? Dann kannst du neben deinem Azubi Entgelt und dem Kindergeld BAB beantragen, sofern du eine eigene Wohnung hast.

Wenn du unter 18 bist, musst du für eine eigene Wohnung die Notwendigkeit des Auszuges nachweisen, beispielsweise unzumutbar lange Arbeitswege.

Zur Prüfung deines BAB Anspruch kannst du den BAB Rechner. Arbeitsagentur.de benutzen

Wenn du bei deiner Familie wohnst, und von deinem Azubi Entgelt deinen Unterhalt und deine Miete nicht bezahlen kannst, dann kannst du ausnahmsweise Mietzuschuss beim Jobcenter KdU, beantragen.


isomatte  17.10.2019, 12:23

Dein letzter Satz trifft seit den Änderungen im SGB - ll zum 01.08.2016 nicht mehr zu bzw.hat bei einer betrieblichen Ausbildung noch nie zugetroffen.

Denn bei den Eltern wohnend hat einem noch nie BAB - zugestanden, deshalb hat einem Azubi auch schon immer eine ALG - 2 Aufstockung zugestanden, wenn die Eltern und das Kind den Gesamtbedarf nicht mit anrechenbarem Einkommen decken konnten.

Außerdem gilt dann immer noch die U 25 Regelung !

Auf deinen besagten Mietzuschuss hatten Kinder unter 25 mit Bafög - bzw.mit Anspruch dem Grunde nach einen Anspruch, wenn der Kopfanteil der Miete nicht durch eigenes anrechenbares Einkommen gedeckt werden konnte.

Diesen besagten Mietzuschuss, der zwar vom Jobcenter gezahlt, aber nicht als ALG - 2 Leistung galt, gibt es seit dem 01.08.2016 nicht mehr.

Wenn besagtes Kind U 25 bei den bedürftigen Eltern lebt, dann gehört das Kind weiter zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern, solange es seinen eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kann und dann würde auch weiter Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung bestehen.

1
Rheinflip  17.10.2019, 13:18
@isomatte

Also bitte fasse es mal zusammen: wenn ich bei meinen Eltern lebe, kann es ausnahmsweise auch Geld vom Jobcenter geben?

0
isomatte  17.10.2019, 17:04
@Rheinflip

Nicht nur ausnahmsweise !

Wenn ich als Azubi unter 25 bei den bedürftigen Eltern lebe, egal ob schulische oder betriebliche Ausbildung, gehört man solange zur BG - der Eltern, bis man seinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kann.

Demzufolge hat das Kind dann auch ganz normal weiter Anspruch auf ALG - 2 als Aufstockung und nicht nur ausnahmsweise auf einen Mietzuschuss, denn diesen gibt es wie gesagt seit 01.08.2016 nicht mehr.

Selbst wenn das Kind in betrieblicher Ausbildung unter 25 alleine wohnen würde und entweder die Zusicherung vom Jobcenter für den Auszug hatte bzw.seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken könnte, würde bei Bedarf Anspruch auf ALG - 2 als Aufstockung bestehen.

Also selbst wenn man etwas BAB - und ggf.etwas Unterhalt und Kindergeld bekommen würde, könnte dann nach Berücksichtigung der zustehenden Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll und evtl.weiteren erhöhten absetzbar notwendigen berufsbedingten Aufwendungen noch ein Anspruch auf ALG - 2 bestehen.

Beim Bafög - sieht es dann schon etwas komplizierter aus, da kommt es unter anderem darauf an für was man dann Bafög - bezieht, kannst du im Internet ja mal nachlesen, gibst du einfach mal ein ,, Bafög - und ALG - 2 ", da solltest du die Voraussetzungen nachlesen können.

1

Eher Nein. Als ich meine Lehre abbrechen musste, habe ich mich an JC gewendet und habe Absage bekommen. Musste noch ein ganzes Jahr von BAföG leben. Und danach noch viele Jahre Bafög zurückzahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe Insgesamt 12 Jahren H4 bezogen, bzw aufgestockt.

Dann lass es direkt sein und beziehe nur arbeitslosengeld


JobcenterHeld  17.10.2019, 18:53

Warum sollte ich 8 Stunden Arbeiten gehen nur um danach trotzdem Hartz-IV zu beziehen? Wie dumm wäre das denn?? Ne lieber auf der couch chillen während andere Arbeiten gehen :)

2