Ja du kannst dich krankschreiben lassen.

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Es ist ein Kommentar der vom Browser ignoriert wird. Man könnte es auch weglassen.

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Nein hast du nicht

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Solange keine Delle drinne ist und der Inhalt noch normal aussieht und normal riecht ist alles ok.

Gedellte Dosen sollten sowieso immer sofort weg weil die Schutzschicht abplatzt und dann im Essen rumschwimmt.

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23-jähirger Freund hat 2000 Euro Schulden bei der Krankenkasse + Mittellos und erwerbsunfähig; Was könnte er tun?

Er hat schon vor vielen Jahren die Schule verlassen und hat hinterher keine Ausbildung gefunden. Danach begann für ihn eine Misere mit dem Jobcenter.

Sämtliche Versuche ihn irgendwo einzuglieder sind gescheitert. Eine stationäre Reha ist schon vor mehreren Jahren gescheitert und er wurde als erwerbsunfähig eingestuft. Rentenanspruch hat er nicht, daher müsste er eigetnlich weiterhin beim Jobcenter gemeldet sein. Laut den dort Zuständigen ist die einzige Möglichkeit eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte. Aus gesundheitlichen Gründen ist dies nicht möglich und bis zuletzt war die Auflage des Amtes, eine Therapie zu beginnen.

Er wohnt bei einem seiner Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft. Solange er noch unter 25 ist und bei einem seiner Eltern wohnt, müssen die Eltern Antrag (U25) stellen. Er selber hat schon mal einen Antrag gestellt, der wurde jedoch abgelehnt weil er bei den Eltern wohnt, und diese dafür zuständig sind, einen Antrag zu stellen. Zu seinem anderen Elternteil hat er seit Jahren keinen Kontakt. Beide seiner Eltern weigern sich, Antrag zu stellen. Unterhalt bekommt er auch nicht. Trotz seiner Erwerbsunfähigkeit muss er arbeiten. Er verdient allerdings zu wenig, um KK-Beiträge zu zahlen. Das Geld reicht ihm gerade so für Lebensmittel.

Er hat sich schon anwaltlich beraten lassen. Das Einzige was ihm geraten werden konnte, ist zu warten bis er 25 ist. Oder eben er geht in die Obdachlosigkeit - dies würde ihm jedoch weder eine Unterkunft noch Sozialhilfe garantieren. Er müsste dann erst einmal in eine Notunterkunft - womöglich sogar länger, sofern er keine Sozialwohnung bekommen würde. Anspruch auf Unterhalt hat er nicht.

Er ist mittellos, hat bisher schon Schulden im fünfstelligen Bereich und sein Einkommen liegt unter 200 Euro. Er ist schwerbehindert, hat einen Grad der Behinderung von 50; Er hat Schizophrenie, Diabetes, Depressionen und leidet unter einer schweren Suchterkrankung.

Er wäre eigentlich auf Medikamente angewiesen. In Vergangneheit hat er aber Antidepressiva immer wieder eigenhändig abgesetzt. Er fing vor kurzem wieder eine ambulante Therapie an und bekam auch Medikamente. Einmal ging aber seine Versicherungskarte nicht.

Er hatte auch in Vergangenheit schon Lücken in der Versicherung. Wie er jetzt verichert ist, weiß er nicht. Bis zuletzt ging er davon aus, in der Familienversicherung gewesen zu sein. Er ist erst seit kurzem 23 und bis 23 gilt eigetnlich Familienversicherung. So viele Schulden kann er also gar nicht aufgebaut haben. Das heißt er war wahrscheinlich nicht in der Familienversicherung. Zumindest bekam er ein Schreiben, das seine Eltern ausfüllen hätten müssen, und das haben sie anscheinend nicht rechtzeitig gemacht.

Vom Jobcenter werde seine Anträge abgelehnt weil er unter 25 ist, jedoch weigern sich seine Eltern, Antrag zu stellen. Der anwalt konnte nicht helfen.

Was könnte er tun? Könnte er einfach in Insolvenz gehen und warten bis die Schulden verjährt sind?

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Wenn man Erwerbsgemindert ist bekommt man kein Hartz-IV (Jobcenter) sondern kann Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialamt) beantragen. Wer als dauerhaft voll Erwerbsgemindert gilt kann Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen (Sozialamt), da werden auch nicht die Eltern herangezogen sondern er bekommt seinen eigenen Regelsatz außer ein Elternteil verdient über 100.000 Euro im Jahr.

Ansonsten soll er zusehen das er irgendwie von den Eltern wegkommt

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Wenn du mit deinem Vater zusammenlebst bekommt er auch Geld für dich, da du ja jetzt selber Geld verdienst wird ein Teil den er für dich bekommt abgezogen, das ist ganz normal. Du sollst dich jetzt mit dem Geld selber versorgen

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Psychisch Gestörter weigert sich in WfbM zu gehen und will mit den Wölfen in der Natur leben; Sollte man da etwas tun oder einfach zusehen bis er obdachlos ist?

In meinem Umfeld habe ich mitbekommen dass ein psychisch kranker erwerbsunfähiger Freund auf die Obdachlosigkeit zu geht. Er ist 23 und wegen seiner psychischen Störung schwerbehindert und am 1. Arbeitsmarkt erwerbsunfähig. Anspruch auf Rente hat er nicht, daher hat er nach fachlicher Beratug erfahren dass die einzige Möglichkeit wäre, dass er in einer Werkstatt für Behinderte arbeitet - dies befürworten auch seine Sachbearbeiter im Jobcenter.

Laut seiner Psychiaterin müsste er eigetnlich umgehend in eine Einrichtung für geistig Behinderte. Er ist nicht allein überlebensfähig. Er missbraucht u. a. Medikamente und Alkohol und im Medikamentenrausch sind ihn schon Unfälle im Haushalt passiert. Ihm ist mal in der Küche was angebrannt und dem Vermieter ist ein Schaden in Höhe von 20.000€ entstanden. Da unser Freund mittellos ist, bleibt der Vermieter auf den Kosten der verbranntne Küche sitzen. Daher meint seine Fachärztin auch dass er in eine Einrichtung oder in ein Wohnheim für geistig Behinderte gehört.

Wie schon geschildert: Es war geplant, dass er in ein Internat zieht und dann in einer Werkstatt für Behinderte Menschen arbeitet. Er würde dort täglich Essen bekommen und zusätzlich hätte er jeden Monat 100 Euro Taschengeld. Es gäbe dort auch Betreuer, die auf geistig Gestörte oder psychisch Gestörte spezialisiert sind.

Er hat unter anderem eine Persönlichkeitsstörung, und kann aufgrund seiner Behinderung nicht einsehen dass eine WfbM die einzige realistische Chance ist, ihm eine Teilhabe zu ermöglichen. Er weigert sich dorthin zu gehen und will auch nicht in das Internat ziehen. Er lebt derzeit noch bei Angehörigen in derer Wohnung und der Vermieter wird es nicht mehr lange mitmachen. Auf den Schäden bleiben wohl seine Angehörigen oder der Vermieter sitzen. Seine Angehörigen sind ebenfalls mittellos und hoch verschuldet.

Er und seine Angehörigen sind auf Sozialhilfe angewiesen. Es kam in Verggngenheit schon oft zu Sanktionen. Die Anträge laufen über seine Eltern und er bekommt lediglich ein bisschen Taschengeld.

Er bräuchte eigentlich einen rechtlichen Betreuer, aber seine Eltern helfen ihm freiwillig und daher wird es wohl noch eine Zeit lang so weiter gehen können. Spätestens wenn der Vermieter den beiden die Wohnung kündigt, werden sie aus ihrer Scheinwelt herauskatapultiert.

Unser Freund deutete an, dass er - sobald er obdachlos geworden ist - mit den Tieren in der Natur leben möchte und das Land und die Städte erkunden möchte. Er möchte von gefundenen Lebensmittel leben und in der Stadt auf Nahrungssuche gehen und die Welt erkunden. Wegen seiner Behinderung kann er es aber nicht gut genug beurteilen.

Problem wäre: Wenn er obdachlos ist, wäre er für seine Psychiaterin, das Jobcenter und andere Personen (Gläubiger) nicht mehr greifbar. Er würde ohne Plan durch das Land und durch die Wälder ziehen und Städte erkunden.

Sollte man da eingreifen oder einfach warten, bis er obdachlos ist und nichts tun?

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Du kannst nichts tun

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Versuchen kannst du es ja aber auch das Gericht wird das wahrscheinlich nicht einsehen das du auf kosten der Steuerzahler ein Haus kaufen willst.

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Dann muss er eben weiter Sozialhilfe beziehen.

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Es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. Du bleibst weiter Arbeitslos, rutscht irgendwann in Hartz-IV ab und musst mit monatlich 424 Euro + Miete leben, dafür musst du keinen Unterhalt zahlen da du unter dem Selbstbehalt von 880 Euro liegst.
  2. Du suchst dir einen neuen Job, musst aber auch Unterhalt bezahlen und das nicht zu knapp. Aber die Vermittlungschancen sind da wegen Abitur, außerdem lernst du aus der Situation und denkst vorher nach bevor du auch nur in die versuchung kommst sowas nochmal zu tun.
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