Eigentum in Spanien?

8 Antworten

Beantragen kannst Du grundsätzlich alles. Ob dem Antrag jeweils stattgegeben wird, ist eine andere Frage.

Das Immobilienvermögen ist natürlich anzugeben und möglicherweise bekommst Du Leistungen bis zur Veräußerung der Immobilie nur als Darlehen.

Ist dies nicht möglich, droht im schlimmsten Fall der Verkauf des Eigenheims. Allerdings darf dieser nicht unwirtschaftlich erscheinen. Folgende Umstände müssen zudem in der Angemessenheitsprüfung gewürdigt werden und können sich positiv für den Hartz-4-Empfänger mit Eigentumswohnung auswirken:

  • Perspektive des Leistungsbezugs
  • Zeitraum zwischen Eigentumserwerb und Eintritt der Hilfebedürftigkeit
  • Dauer der Restfinanzierung
  • Lebens- und Kreditbedingungen bei Abschluss des Kreditvertrages
  • Zustand der Immobilie (daraus kann der zukünftig zu erwartende Erhaltungsaufwand abgeleitet werden)
  • Sonstige Härtefallkriterien die im individuellen Einzelfall auftreten können

https://www.hartz4.org/eigentumswohnung/

Das kannst Du nur wissen, daher erst den Vertrag überprüfen und dann den Antrag stellen.


berlina76  21.09.2020, 10:59

Das gild für eine selbstbewohnte Immobilie im Inland, aber nicht für einen Zweitwohnsitz und dazu noch im Ausland.

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Entweder du vermietest die Wohnung und die Miete wird dir als Einkommen angerechnet- oder du verwertest sie, indem sie verkauft wird. Dann kannst du dieses Geld erst einmal für dich verwerten, dann ggf. ALG II beantragen, wenn dein Schonvermögen erreicht wurde.

Und was hält dich davon ab diese zu vermieten? Somit müsstest du sie nicht verkaufen und kannst allenfalls trotzdem was beantragen wenn das Einkommen nicht reicht.

Du wirst die Verkaufen müssen.

zum selbst bewohnten Eigentum zählt nur deine Wohnung/ Haus in Deutschland und auch nur eines. Selbst, wenn du in Deutschland noch nen Ferienhaus hättest müsstest du das Verkaufen und davon erstmal Leben.

Alternativ könntest du es vermieten und von der Vermietung leben