Ex rückt meinen Hund nicht raus, hab ich Chancen?
Hallo, vor 3 Jahren haben mein ex und ich uns einen Hund angeschafft als wir zusammen gezogen sind. Ich habe den Schutzvertrag alleine unterschrieben und den Hund auch alleine bezahlt. Er hat mir die Hälfte von der Hälfte aber nie komplett zurück gezahlt. Aber für Steuern lief der Hund über meinen ex. Dann haben wir uns räumlich getrennt und der Hund lief bei der Stadt immer noch auf meinen ex. Nun haben wir uns vor paar Monaten komplett getrennt. Er wollte den hund für eine woche noch haben, aber er rückt ihn jetzt nicht mehr raus. Kaufvertrag habe ich nicht. Dafür aber den Schutzvertrag wo drauf steht wieviel ich bezahlt habe und das ich den Hund nicht weitergeben /verkaufen darf. Auch nur mit MEINER Unterschrift .Jetzt wollte ich mal fragen ob ich überhaupt eine Chance auf den Hund habe. Viele sagen '' Klar es zählt nur wer ihn gekauft hat '' und andere sagen das Gegenteil. Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.
Ps: mit einem Anwalt setze ich mich in Verbindung wollte nur vorab Schonmal wissen ob ich so eine Chance habe, kann überhaupt nicht mehr schlafen. Lg
2 Antworten
Der Schutzvertrag hat die gleiche rechtliche Bedeutung wie ein Kaufvertrag. Er regelt das Eigentum.
Entweder steht in diesem Schutzvertrag, dass du den Hund nur als Pfegehund übernommen hast, dann verbleibt das Eigentum bei der TierschutzOrga (die müsste sich dann aber auch an evtl. Kosten beteiligen).
Oder aber dir ist seinerzeit das Eigentum an dem Tier übertragen worden - und das ist mit diesem Schutzvertrag dann einfach beweisbar.
Weder die Zahlung der Hundesteuer noch sonstiges kann ein Eigentum begründen - insofern muss dein EX den Hund herausrücken.
Wenn er das natürlich nicht freiwillig macht, musst du deine Ansprüche über einen Anwalt durchsetzen - das ist teuer und dauert lange Zeit. Außerdem könnte dein Ex den Hund auch verschwinden lassen .... ein ruhiges Gespräch wäre also die bessere Wahl, um den Hund zu bekommen
Manchmal ist es auch hilfreich, die TierschutzOrga zu bemühen, denn in den Verträgen steht ja immer drin, dass der Hund nicht weitergegeben werden darf .... vllt. haben die die notwendige Autorität, um deinen Ex davon zu überzeugen
Ich drücke dir die Daumen
Daniela
Ich hab schon oft versucht Kontakt mit ihm aufzunehmen.. Alles vergebens. Veterinäramt meinte die haben damit nichts zutun, waren auch total unfreundlich.. Nächster Schritt ist dann der Anwalt. Aber vielen Dank, fällt mir Schonmal ein großer Stein von den Schultern. Lg
Als ich meine Katzen gekauft habe, erzählte mir die Züchterin, da sie selbst schon vorm Gericht Aussagen musste, der der im Vertrag angegebenen ist ist der rechtliche Besitzer.
Also bei mir quasi im Scheidungsfall sind es meine ohne wenn und aber