Ex rückt meinen Hund nicht raus, hab ich Chancen?

2 Antworten

Der Schutzvertrag hat die gleiche rechtliche Bedeutung wie ein Kaufvertrag. Er regelt das Eigentum.

Entweder steht in diesem Schutzvertrag, dass du den Hund nur als Pfegehund übernommen hast, dann verbleibt das Eigentum bei der TierschutzOrga (die müsste sich dann aber auch an evtl. Kosten beteiligen).

Oder aber dir ist seinerzeit das Eigentum an dem Tier übertragen worden - und das ist mit diesem Schutzvertrag dann einfach beweisbar.

Weder die Zahlung der Hundesteuer noch sonstiges kann ein Eigentum begründen - insofern muss dein EX den Hund herausrücken.

Wenn er das natürlich nicht freiwillig macht, musst du deine Ansprüche über einen Anwalt durchsetzen - das ist teuer und dauert lange Zeit. Außerdem könnte dein Ex den Hund auch verschwinden lassen .... ein ruhiges Gespräch wäre also die bessere Wahl, um den Hund zu bekommen

Manchmal ist es auch hilfreich, die TierschutzOrga zu bemühen, denn in den Verträgen steht ja immer drin, dass der Hund nicht weitergegeben werden darf .... vllt. haben die die notwendige Autorität, um deinen Ex davon zu überzeugen

Ich drücke dir die Daumen

Daniela


Jale19997 
Beitragsersteller
 16.03.2019, 13:08

Ich hab schon oft versucht Kontakt mit ihm aufzunehmen.. Alles vergebens. Veterinäramt meinte die haben damit nichts zutun, waren auch total unfreundlich.. Nächster Schritt ist dann der Anwalt. Aber vielen Dank, fällt mir Schonmal ein großer Stein von den Schultern. Lg

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Als ich meine Katzen gekauft habe, erzählte mir die Züchterin, da sie selbst schon vorm Gericht Aussagen musste, der der im Vertrag angegebenen ist ist der rechtliche Besitzer.

Also bei mir quasi im Scheidungsfall sind es meine ohne wenn und aber