Kann ich meine Kündigung auch vor der Frist abgeben?
Hallo zusammen,
ich möchte gerne zum 30.06. kündigen, da ich im Oktober ein Studium anfangen werde und ich vorher noch etwas reisen möchte.
Kann ich meine Kündigung auch schon im März abgeben, auch wenn ich erst zum 30.06. das Arbeitsverhältnis beenden möchte? Die Frist in meiner Firma beträgt 4 Wochen, aber ich hätte es gerne vom Tisch, damit später keine Komplikationen auftreten.
Im Internet wurde ich darüber leider nicht schlau (oder ich hab einfach falsch gegoogelt).
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Kündigungsfristen bedeuten, dass eine Kündigung spätestens bis zu diesem Termin vorliegen müssen. Vorher ist das nicht begrenzt.
Natürlich. Du gibst einfach im Schreiben an dass du zum 30.06. kündigen möchtest, und dass die Kündigung an dem Tag geltend wird, andem die 4 Wochen Frist beginnen würde.
Rechtlich kannst du sogar lange im Voraus kündigen. Praktisch kann es sein, dass du bei einer Kündigung
- sofort von gewissen Leuten in der Firma jeden Tag schief angeschaut bzw. benachteiligt wirst
- sofort bezahlt freigestellt wirst, also z. B. deine Kontakte die du legal nach deinem Arbeitsverhältnis weiternutzen willst nicht mehr sichern kannst, weil du sofort aus der IT ausgesperrt wirst.
Allerdings kann der Arbeitgeber auch froh sein, dass er mehr Zeit hat jmd. zu finden, an den du deine Arbeiten/Projekte übergeben kannst, solange du noch da bist.
Ein paar Tage früher zu kündigen als die Kündigungsfrist es erfordert ist aber kein Fehler, falls was dazwischen kommt, um die Frist nicht zu versäumen.
notting