Probezeit Ausbildung Kündigen?
Hallo ich schreiben in den nächsten Tagen kurz vor Monatsende meine Kündigung abgeben ( Probezeit beträgt 4 Monate und ich bin im ersten Monat)
Kündigungsschreiben ist bereits fertig, nur noch brauch ich es abzugeben. Wie ist da das Gefühl überhaupt, wenn man den Chef vor einem Monat gebeten hat, ob er mich einstellt. Nun nach fast einen Monat gefällt mir hier als Pflegehelferin nicht mehr. Ich bin bisschen nervös. Beim Abgeben muss ich versuchen locker zu bleiben? kann mir jemand Ratschlag geben? Danke.
Bis August muss ich noch überlegen in welchen Beruf ich mich noch muss,.
2 Antworten
Bin selber erst 28 Jahre. Bin gelernter Betriebslogistikkaufmann. War Betriebsratsvorsitzender bei einer großen Firma von über 54 Mitarbeiter. Bin selber zu einer anderen Firma gewechselt nicht mehr Betriebsrat.
- Wenn Sie selber Kündigen haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 3 Monate gesperrt .
- Erst eine andere Ausbildungsfirma suchen und Arbeitsvertrag unterschreiben.
- Keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Das mit den Aufhebungsvertag schaut immer so aus bei neuen Arbeitgeber ob es bei alten Arbeiter ärger gegeben hat.
- Frage bei deiner Berufsschule nach, wie lange du noch am Berufsschulunterricht teilnehmen darfst, ohne einen neuen Ausbildungsvertrag abgeschlossen zu haben.
Ausbildungsfirma zu finden ist nicht leicht da die Ausbildungsfirmen sich bei der IHK oder anderen Kammer melden müssen Arbeitsplatzbesichtigung das sich die Firmen aus Ausbildungsfirma anmelden können.
Sachliche und zeitliche Gliederung müssen eingehalten werden können wird alles geprüft.
Die Firma braucht Fachpersonal und zusätzlich Ausbildungsschein
oder Personal muss einen Meisterabschluss haben der beinhaltet den Ausbildungsschein (AVEO)
Erst wenn die ganzen Voraussetzungen erfüllt sind wird die Firma als Ausbildungsfirma zugelassen.
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab dem ersten Monat der Arbeitslosigkeit – auch dann wenn Du selbst gekündigt hast und wegen einer Sperrzeit noch kein Arbeitslosengeld I erhältst.
erst Kündigen wenn du etwas neues hast!