Kann ich meine Fahrschule anzeigen?
Hallo,
ich hatte mich vor einem halben Jahr bei einer Fahrschule angemeldet und auch direkt die Gebühren für den theoretischen Unterricht bezahlt. Habe dann aber kurzfristig ein Auslandshalbjahr angetreten, aber als ich wieder nachhause kam war die Fahrschule krankheitsbedingt „vorübergehend“ geschlossen. In der Mail stand schon das wir bei Bedarf ja einfach die Fahrschule wechseln können. Sie ist jetzt seit knapp 2 Monaten geschlossen und man weiß immer noch nicht was los ist. Weder über die Nummer, email, WhatsApp oder vor Ort. Technisch gesehen hab ich dann ja erheblich viel Geld für eine Leistung gezahlt die dann nicht erbracht wurde, was Betrug wäre oder? Danke an jeden der was brauchbares hat
6 Antworten
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Eine Anzeige bringt nichts, Krankheit ist ein unabwendbares Ereignis, da fehlt die Betrugsabsicht - es sei denn, Du hättest klare Indizien, dass die Krankheit vorgetäuscht ist.
Möglich wäre aber eine außerordentliche Kündigung mit der Forderung einer (teilweisen) Erstattung der bereits bezahlten Grundgebühr.
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Solche Dinge braucht man ohnehin schriftlich, der gute alte Brief - hier per Einwurf-Einschreiben - ist da sicher das Mittel der Wahl.
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Was hat man bloss damals ohne Handys und emails gemacht? Stimmt, Briefpost, Einschreiben mit Rückschein wäre hier wohl angebracht, und auch die rechtssichere Form.
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krankheitsbedingt „vorübergehend“ geschlossen hat erstmal nichts mit Betrug zu tun. Aber eine ausserordentliche Kündigung mit Rückerstattung wäre schon sinnvoll, wenn das Geschlossen ein Dauerzustand bleibt
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Sind überhaupt nicht erreichbar, da bringt mir ein Kündigungsschreiben auch nichts aber trotzdem danke :)
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Ob Du eine Anzeige erstatten kannst, das wissen wir nicht, ob Du eine erstatten darfst, das können wir bejahen, schliesslich kann in Deutschland jeder jeden anzeigen.
Fragt sich nur, welcher Straftatbestand hier im Raum stehen soll. Betrug bedingt den Vorsatz, der ist aber nicht zu erkennen, krank kann jeder mal werden, und in Zeiten von Corona ist es durchaus möglich, das auch längere Zit jemand ausfällt.
Strafrechtlich gesehen ist also schon mal nichts zu erreichen.
Zivilrechtlich bleibt das Sonderkündigungsrecht wegen Vertragsbruch und Ausbleiben der Leistungen, und Klage auf Rückerstattung der gezahlten Beträge. Da hilft dir gerne dein Rechtsanwalt weiter.
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Nein so nicht
Zuerst mal musst du kommunizieren
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WhatsApp geschrieben, Mails geschrieben, angerufen und vor Ort gewesen. Was soll ich denn noch tun?
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Das ist kein Betrug. Sieht für mich nach einer Insolvenz aus. Dein Geld ist futsch.
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Ja, einfordern kannst Du das sicherlich. Aber ich kenne das von anderen Unternehmen, die pleite gegangen sind. Die Gelder werden i.d.R. nicht rückerstattet. Versuhen würde ich das trotzdem.
Bringt ja aber nichts wenn der Fahrlehrer mit wahrscheinlicher Absicht sein Handy ausgestellt hat, niemand auf Mails antwortet und auch niemand vor Ort ist.