Fahrprüfung nicht angetreten aufgrund Todesfall?
Hallo,
Ich hatte letzte Woche meine praktische Fahrprüfung. Ich konnte jedoch nicht antreten, da ich einen Todesfall in der Familie hatte und 2 Tage vor der Prüfung ins Ausland reisen musste. Die Prüfung habe ich dementsprechend abgesagt. Doch muss laut dem TÜV die Gebühren zahlen weil die Abmeldung zu kurzfristig ist.
Ich habe jetzt einen Todesschein mitgebracht als Beweis. Doch interessiert den TÜV so etwas? Reicht es wenn ich den Schein vor zeige um die Gebühren nicht zahlen zu müssen? Immerhin war ich garnicht in der Lage die Prüfung anzutreten.
Laut meinem Fahrlehrer soll ich eine Krankschreibung vom Arzt holen und sagen dass ich Krank war. Doch das kann ich auch nicht, da die Öffnungszeiten von meinem Hausarzt nicht mit den meiner Arbeitszeiten passen.
Muss der TÜV also den Todesschein akzeptieren oder interessiert es die nicht.
3 Antworten
Muss der TÜV also den Todesschein akzeptieren oder interessiert es die nicht.
Nein, muss er nicht. Aber kann er. Einfach mal freundlich nachfragen. Eine Garantie gibt es nicht.
Wende Dich dazu einfach an die zuständige Prüfkommision per Mail , Post oder Telefon .
Eine nachträgliche "Krankschreibung" ( gelber Zettel / AU ) ist ohnehin nur unter ganz bestimmten Ausnahmeregelungen und selbst da nur kurzen Rückwirkungsfristen möglich .
Wenn Du allerdings seinerzeit bereits "AU" ( mit Schein ) auf der Arbeit warst , müßtest Du Dich mal an Deine Krankenkasse zwecks Bestätigung der AU wenden .
Ich habe jetzt einen Todesschein mitgebracht als Beweis. Doch interessiert den TÜV so etwas? Reicht es wenn ich den Schein vor zeige um die Gebühren nicht zahlen zu müssen? Immerhin war ich garnicht in der Lage die Prüfung anzutreten.
,Das entbindet grundsätzlich nicht von der Zahlungspflicht.
Muss der TÜV also den Todesschein akzeptieren oder interessiert es die nicht.
Müssen, muss er nicht. Versuchen kannst Du es.