Muss ich der Fahrschule Bescheid sagen?
Ich habe vor zwei Jahren mich bei einer Fahrschule angemeldet und nur anmelde Gebühr gezahlt gehabt. Hab’s dann lange warten lassen, so dass es nun abgelaufen ist und ich von vorne alles anfangen muss. Nun da ich auch jetzt in einer anderen Stadt gezogen bin, suche ich nun in meiner Stadt eine Fahrschule. Ich weiß das man angemelde gebühr zahlen sollte aber ist das bei meinem Fall auch notwendig? Weil ich außer Anmeldung Gebühr damals nichts weiter gezahlt habe und auch keine Prüfung angetreten bin zwecks Führerschein
Es geht nicht um die anmelde Gebühr sondern es gibt zusätzlich eine WECHSELGEBÜHR aber bei meinem Fall weiß ich nicht ob ich zusätzlich (!) eine Wechsel Gebühr zahlen müsste.
2 Antworten
Du musst natürlich die Gebühr dann für die neue Fahrschule wieder entrichten. Das hat ja mit der vorherigen nichts zu tun. Die müssen die Anmeldung wiedre von neuem bearbeiten.
Melde dich bitte nur an, wenn du auch die Leistungen in Anspruch nehmen möchtest, sonst blockierst du evtl. einen Platz für jemand anderen.
Es geht nicht um die anmelde Gebühr sondern es gibt zusätzlich eine WECHSELGEBÜHR aber bei meinem Fall weiß ich nicht ob ich zusätzlich (!) eine Wechsel Gebühr zahlen müsste.
Ja, die Gebühr zahlst du erneut.
emesvau