Kann ich mein Auto einfach zurück holen.?


16.03.2025, 20:52

Habe ihr das Auto nur überlassen, damit sie Gelegenheit hat,sich ein neues zu besorgen. Jetzt behauptet sie einfach,ich hätte es ihr geschenkt. Also muss wohl tatsächlich einen Anwalt bemühen,um mein Eigentum zurück zu bekommen. Trauriges Deutschland. Aber ist wie es ist. Gutmütigkeit wird halt bestraft

5 Antworten

Wer im Besitz des Briefes ist, dem gehört das Auto. Hole es einfach zurück. Notfalls in einer Nacht und Nebelaktion unter Vorlage des Briefes abschleppen lassen und dann mit einer Parkkralle sichern.


ZuumZuum  16.03.2025, 18:33

Das wäre ein astreiner Diebstahl besonders schweren Falles.

Flitzpiepje  16.03.2025, 18:35
@ZuumZuum

Warum? Er hat den Brief und den Kaufvertrag. Sie behauptet nur, er hat es ihr geschenkt und hat kein Nachweis. Warum ist es dann Diebstahl?

ZuumZuum  16.03.2025, 18:38
@Flitzpiepje

Weil die Sache in fremdem Besitz ist und das erst einmal rechtmäßig, denn er hat ihr das Auto ja überlassen um damit zu fahren. Das ist genau gleichzusetzen mit dem Fall wenn jemand dir etwas stiehlt, und du Tage später dir das zurückholst, das wäre dann auch Diebstahl. Wenn der fremde Gewahrsam erst einmal begründet ist, ist der Angriff auf das Eigentum beendet. Du darfst nur unmittelbar Besittzkehr betreiben wenn der Täter noch auf frischer Tat ist. Ohne Rechtsbeistand kommt er hier nicht weiter.

Flitzpiepje  16.03.2025, 18:46
@ZuumZuum

Rechtmäßig wäre es nur, wenn die Dame die Steuern und Versicherung zahlen würde, dann wäre sie die Halterin. Aber Deiner Aussage nach könnte ja jeder mein Auto klauen und behaupten, ich hätte es ihm einfach so geschenkt.

ZuumZuum  16.03.2025, 18:49
@Flitzpiepje

Das ist Quatsch es geht einzig um allein um das Besitzverhältnis und nicht wer die Versicherung und die Steuern bezahlt. Das Fahrzeug befindet sich im Besitz der Freundin und das schon seit längerer Zeit, wobei völlig unerheblich ob rechtmäßig oder rechtswidrig. Besitzkehr ist nur sofort und unmittelbar bei Tatausübung auf frischer Tat möglich. Alles Andere wäre strafbar. Glaube es mir, oder laß es bleiben.

Warum hat sie das Auto überhaupt?

Im schlimmsten Fall ab zur Polizei und Anzeige wegen unterschlagung. Das wars dann aber auch mit der Freundschaft

zivilrechtlich sie auf Herausgabe des Fahrzeuge verklagen, mit einer Anzeige erreichtst Du gar nichts für Dich selbst

Darf ich nun mein Auto einfach zurück holen.

NEIN, das wäre verbotene Eigenmacht. Du mußt einen Anwalt einschalten, und Notfalls bei der Polizei Anzeige wegen Unterschlagung erstatten. Sie ist ja erst einmal rechtmäßig im Besitz des Fahrzeuges, da Du es ihr überlassen hast.

Sofort zurückholen! Hättest du ihr das Auto geschenkt hättest du ihr ja auch den Brief geben müssen.


ZuumZuum  16.03.2025, 18:42

Nix da sofort zurückholen, Verbotene Eigenmacht wäre das mindestens wenn nicht sogar ein besonders schwerer Fall des Diebstahles. Unterschlagene Sachen sowie Diebesgut darf man nur bei frischer Tat zurückholen aber nicht Tage oder Monate später.