Kaufvertrag Auto?
Hey,
also ich hab mir ein Auto gekauft, da sind mängel vorhanden die mir nicht gesgat wurden. Ist aber leider ein Privatkauf. Deswegen sagen mir viele es wird schwer wieder mein Geld zu holen. Aber ich hab den Vertrag nochmal angeschaut, und gemerkt das er auf den Kaufvertrag angekreuzt hat das dieses Auto Unfallfrei ist -das stimmt nicht, Auto hat ein seitlichen schaden- Auch wenn im vertrag steht nicht nachlackierungsfrei. Zudem steht das dieses Auto keine schäden hat, bzw dieses Feld wurde angekreuzt aber das Auto hat ein schaden, Lenkrad Wackelt beim fahren sehr, zudem ist lenkrad brutal schwer zum drehen, und die scheinwerfer haben flüßigkeit drinnen. Das alles wurde mir nicht gesagt. Habe ich gute Chancen mein Geld zurück zu bekommen
3 Antworten
das er auf den Kaufvertrag angekreuzt hat das dieses Auto Unfallfrei ist -das stimmt nicht, Auto hat ein seitlichen schaden- Auch wenn im vertrag steht nicht nachlackierungsfrei
Ist der Schaden auch sicher aus einem Unfall?
Lenkrad Wackelt beim fahren sehr, zudem ist lenkrad brutal schwer zum drehen, und die scheinwerfer haben flüßigkeit drinnen
Hast du das Fahrzeug vorher nicht besichtigt und/oder Probe gefahren? Das sind doch Mängel, die man sofort selbst feststellen kann.
Wenn ich mir die restlichen Kommentare so durchlese, hast du dich ja mal sauber verarschen lassen. Da waren so viele Red Flags, dass bei dir alle Alarmglocken hätten läuten sollen! Ob du aufgrund der offensichtlichen Anzeichen und mangelnden Prüfung Chancen hast, kann ich leider nicht beantworten, aber ich würde auf jeden Fall mal mit Anwalt versuchen, dass der Kauf rückgängig gemacht wird.
Ein Parkunfall lässt ein Auto nicht automatsich das Prädikat "unfallfrei" verlieren.
Es wird unterschieden zwischen Bagatellschäden und erheblichen Schäden. Das sollte sie aber wissen, wenn sie dort arbeitet... ;-)
hmmm also das mit den Scheinwerfern und dem Lenkrad sollte man vor dem Kauf bei einer Probefahrt/Besichtigung ja wohl gemerkt haben, damit kannst nicht im Nachhinein ums Eck kommen
Und auch wenn der Verkäufer keine Vorschäden angab, von denen er ja nicht zwangsläufig Kenntnis gehabt haben muß, dann steht im kaufvertrag sicher drin "nach bestem Wissen und Gewissen die Angaben erteilt" oä
Also da steht nichts ähnliches im Kaufvertrag. Der Kauf wurde in einer Garage getätigt, schlechte Lichtverhältnisse zudem auch geräusche usw. da wären mehrere Händler auf einmal. deswegen erst alles später. Aber das Auto war in seinem besitz, also muss er diese schäden ja bemerkt haben wenn er sagt das er dieses Auto selber gefahren ist.
dann wende Dich halt mal an nen Anwalt und plauder mit dem, der wird Dir schon sagen, ob da was machbar ist
und unter solchen Umständen... WÜrd ich kein Auto kaufen, egal ob von Privat oder gar nem Händler
Lenkrad Wackelt beim fahren sehr, zudem ist lenkrad brutal schwer zum drehen, und die scheinwerfer haben flüßigkeit drinnen
Das fällt dir alles erst nach Kauf auf? Hast Du das Fahrzeug ungesehen und ohne Probefahrt gekauft oder was?
Laut einer Freundin die in einer Anwaltskanzlei arbeitet zählen Parkunfälle auch als Unfallschaden. Nein das Auto dürfte nicht probe gefahren werden da der händler sein Privat Fahrzeug verkauft hat und schon abgemeldet.