Wie fordere ich das Auto zurück.?
Hallo, meine Oma hat meiner Ex ein Auto gekauft. ( Oma steht im Kaufvertrag) Ex in allen KFZ Briefen.
Jetzt die Trennung und wir wollen das Auto oder das Geld zurück. Beides wird verweigert.
Wie isr jetzt das vorgegehn? Gestohlen melden oder sowas ?
Liebe Grüße Manolo
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Wurde ihr das Auto geschenkt?
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Nein
6 Antworten
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Mit deinen Ergänzungen zu den anderen Antworten, gehört das Auto wohl deiner Oma und ihr habt eine Art privaten Kreditvertrag mit ihr abgesprochen.
(und vermutlich nicht schriftlich festgehalten).
Ihr solltet euch (oma und ex) zusammen setzen und das mal besprechen, wie es jetzt weitergehen soll, nachdem sie die Ex ist. Also entweder die Raten verbindlich klären, oder deine Oma fordert ihr bisher nicht bezahltes Eigentum zurück.
Nach außen sieht es entweder nach Böser Ex aus, die ihre Raten nicht zahlen will, oder Böser Oma die der Ex ihres Enkels noch einen reindrücken will, aus.
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Der Wagen ist nicht gestohlen! Eine Straftat liegt nicht vor.
Du kannst den Wagen nicht zurückfordern, denn er hat dir nie gehört. Wenn, dann muss deine Oma das Fahrzeug zurückfordern. Das ist aber nicht so einfach. Die Übergabe des Autos an deine Ex kann z.B. eine vorübergehende "Leihgabe", aber auch ein Geschenk gewesen sein. Alles hängt davon ab, ob ihr irgendwelche Beweise habt, die eine Rückforderung begründen könnten. Das wird schwierig sein.
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Salue
In den Papieren ist Deine Oma diejenige, die das Fahrzeug zugelassen hat. Sie ist also auch die Person, die es abmelden kann.
Das Interesse Deiner Ex wird ziemlich schnell schwinden, wenn sie nicht mehr damit fahren darf. Behalten wir sie ihn nicht wollen, sie darf ihn nicht mehr auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen.
Tellensohn
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Der Kaufvertrag weist deine Oma als Eigentümer des Fahrzeugs aus. Also einfach eine zweiwöchige Frist für die Herausgabe setzen. Danach beginnt der offizielle Weg. Als gestohlen melden würde ich das Fahrzeug nicht, denn das ist ja auch nicht der Fall.
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Setze ihr eine Frist, hast Du bis dahin weder Auto noch Geld, leite rechtliche Schritte gegen sie ein, also ab zum Anwalt.