Kann ich gekündigt werden wegen meiner Krankheit?
Kann ich in der Probezeit in der Ausbildung wegen meiner chronischen Krankheit Morbus Bechterew gekündigt werden? Ich weiß nicht mehr weiter und habe Angst vor dem Gespräch morgen, wie soll es weitergehen? Bitte helft mir
4 Antworten
Ja leider kannst Du gekündigt werden. In der Probezeit definitiv
Dein Arbeitgeber wird mit dir morgen erst einmal sprechen. Vielleicht bietet er eine Lösung an. Wenn er dich aber kündigen sollte dann wird es dort nichts mehr mit der Ausbildung. Was ist das für eine Ausbildung? Wusste der Chef von deiner Erkrankung?
Kauffrau im gesundheitswesen, habe vorher Pflegefachfrau gelernt und konnte dies nicht mehr aufgrund gesundheitlichen Gründen ausüben. Ja mein Arbeitgeber wusste von Anfang an darüber Bescheid
Dann besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber erst einmal mit dir ein Gespräch führen möchte wie es weiter gehen kann. Ich kann verstehen wenn Du unruhig bist
Und wie kann am besten an dieses Gespräch ran gehen? Ich will nicht wieder wegen meiner Krankheit gekündigt werden. Mir geht es seit ich die Ausbildung mache gesundheitlich besser, nur aufgrund vom aktuellen Wetter hat sich ein Schub entwickelt. Der aber lang nicht so Schmerzhaft ist, wie wo ich noch in der Pflege tätig war
Ich kann Dir nur raten das Gespräch abzuwarten. Sei pünktlich und gefasst. Falls Du gefragt wirst ob du dir den grund des Gespräches denken kannst, dann sei offensiv und leidenschaftlich
Ja okay danke für deine Tipps. Hoffe das morgen alles gut geht sonst weiß ich nicht, wie es weitergehen soll. Sonst finde ich bald nie wieder eine Arbeit und ich bin mit 21 Arbeitsunfähig ich habe solch eine große Angst
In der Probezeit kann man grundlos gekündigt werden - wenn die Krankheit ein Problem darstellt, wird man also einfach keinen Grund angeben. Hängt davon ab ob es problematisch ist für dich zu arbeiten, oder ob direkt mehrere Fehltage hast usw.
Leider ist das möglich!
Ich kann dir leider nur den Rat geben, stests daran zu denken, dass der Chef dir nichts schlimmeres antun kann als dich zu kündigen. d.h. auch wenn es für dich eine Herausforderung sein wird, es kANN kein Weltuntergang sein.
In der Probezeit einer Ausbildung kannst du fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, jeden Tag.
Fristlos nur wenn man z.B. gestohlen hat. Ansonsten bleibt es bei 14 Tage
Lies dazu BBiG § 22 Abs. 1: "Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden"
Damit sollte wohl alles klar sein.
Ich vergas zu erwähnen, es kommt darauf an was im Vertrag steht. Ich kenne keinen Vertrag wo die 2 Wochen nicht drinstehen. Gerade bei Ausbildungsplätzen findet man diese Kündigungsfrist
Und ich habe z.B noch nie einen gesehen, in dem das drin steht. Meiner Meinung nach ist das die absolute Ausnahme.
Gerade bei Ausbildungsplätzen findet man diese Kündigungsfrist
Ganz sicher nicht. Wenn aber doch, waere sie unwirksam.
Der Link zum entsprechenden Paragrafen in meinem vorherigen Kommentar funktioniert nicht. Der hier sollte es aber: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
Na ja, es steht beiden Parteien frei, während der Probezeit auch eine Kündigungsfrist zu vereinbaren, sofern diese zumutbar ist. Aber wie gesagt habe ich noch keinen Ausbildungsvertrag gesehen, der diese Klausel enthalten hat. Wie ich schon bemerkt habe, dürfte sowas die absolute Ausnahme sein.
Und wie geht es dann weiter, wie kann ich meine Ausbildung weitermachen