Ist es möglich, dass man während der Probezeit grundlos gekündigt wird?
Ich habe erfahren, dass jemand gekündigt wurde. Er war auf einer Betriebsfeier. Nächsten Tag wurde er gekündigt. Er weiß nicht, warum.
Haben die meisten Betriebe keine Gespräche, bevor gekündigt wird?
6 Antworten
Da eine Probezeit meist in die sechsmonatige Wartezeit des Kuendigungsschutzgesetzes faellt, ist das meist auch moeglich. Mit der Probezeit selbst hat das aber nichts zu tun.
In der Probezeit Ja. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber dürfen "grundlos" und ohne Erklärungen das Arbeitsverhältnis beenden.
In der Probezeit Ja.
Nicht nur in der Probezeit, sondern generell nicht in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses, gleichgültig, ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht. Und eine Begründung muss der Arbeitgeber sowieso nicht angeben.
Die Probezeit ist nur von Bedeutung wegen der Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist - für sonst gar ncihts.
Das kommt leider oft vor. Es gibt auch Branchen wie etwa Gastronomie wo fast nie jemand über die Probezeit hinaus beschäftigt wird damit die Arbeitgeber mehr Flexibilität haben. Die Gesetzgebung sollte überarbeitet werden.
wenn es aus der sicht des gekündigten keinen plausiblen grund gibt, sollte er nachfragen. zwar muss der arbeitgeber in der probezeit keinen grund nennen, aber fairerweise wäre das gerade für leute hilfreich, die unbewußt fehler begehen oder begangen haben.
Dies ist sogar im deutschsprachigem Raum länderspezifisch unterschiedlich. In der Schweiz ist die Probezeit gesetzlich nicht mehr als 3 Monate. Kündigungsgründe müssen auf Anfrage mitgeteilt werden.
Und was hat das mit meinem Kommentar (bezogen auf Deutschland) zu tun?
Ist es möglich, dass man während der Probezeit grundlos gekündigt wird?
Kündigungen haben immer einen Grund.
Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses allerdings nicht.
Nicht nur in der Probezeit, sondern bei einer ordentlichen Kündigung generell nicht in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses, gleichgültig, ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht.