Kann ich gegen das Bußgeld auf der S-Bahnen irgendwie Einspruch einlegen oder es reduzieren?

4 Antworten

Es gibt einige Schritte, die Sie unternehmen können, um gegen das Bußgeld Einspruch einzulegen oder eine Reduzierung zu beantragen. Hier sind die allgemeinen Schritte, die Sie befolgen sollten:

1. **Einspruch einlegen**: Schreiben Sie einen formellen Einspruch gegen das Bußgeld. Geben Sie eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls an, einschließlich der Uhrzeiten und der Tatsache, dass Sie das Ticket vor der Kontrolle gekauft haben. Betonen Sie, dass das Ticket bereits gültig war und der Kontrolleur es nicht akzeptiert hat. Schicken Sie den Einspruch an die zuständige Stelle, die auf dem Bußgeldbescheid angegeben ist. Normalerweise hat man zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

2. **Beweise sammeln**: Fügen Sie alle relevanten Beweise bei, wie Screenshots von Ihrem Ticket mit der Zeitangabe, die Quittung der Ticket-App und gegebenenfalls Zeugenaussagen, falls jemand den Vorfall beobachtet hat. 

3. **Minderjährigkeit betonen**: Wenn Sie minderjährig sind, betonen Sie dies in Ihrem Einspruch. In vielen Fällen wird Minderjährigen eine reduzierte Strafe auferlegt. Reichen Sie einen Nachweis über Ihr Alter ein.

4. **Kontakt mit der Verkehrsbehörde aufnehmen**: Es könnte hilfreich sein, direkt Kontakt mit der zuständigen Verkehrsbehörde aufzunehmen und den Vorfall zu erklären. Manchmal ist ein persönliches Gespräch oder ein Anruf effektiver als ein schriftlicher Einspruch.

5. **Rechtliche Beratung suchen**: Wenn Ihr Einspruch abgelehnt wird oder Sie sich unsicher fühlen, könnten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, kann Ihnen helfen, Ihren Fall zu präsentieren und Ihre Rechte zu verteidigen.

6. **Verhaltenskodex der Kontrolleure überprüfen**: Überprüfen Sie die Richtlinien und Verhaltensregeln für Kontrolleure des Verkehrsunternehmens. Es kann sein, dass der Kontrolleur gegen bestimmte Vorschriften verstoßen hat, insbesondere wenn er Sie unter Druck gesetzt hat oder unangemessen gehandelt hat.

In Ihrem Fall scheint es, dass der Kontrolleur möglicherweise übermäßig streng war, besonders angesichts der Tatsache, dass Sie das Ticket unmittelbar vor der Kontrolle gekauft haben. Da Sie minderjährig sind, sollten Sie dies besonders betonen, da oft mildere Strafen für Minderjährige gelten.

Es ist wichtig, ruhig und sachlich zu bleiben und alle relevanten Informationen und Beweise klar und geordnet darzulegen. Viel Erfolg bei Ihrem Einspruch!

Woher ich das weiß:Hobby – Großes Interesse an der Deutschen Bahn

Im Regelfall wird in den Tarifbestimmungen im Nahverkehr für Handy-Tickets stehen, dass man das Ticket spätestens zwei Minuten vor Abfahrt des Verkehrsmittels zu kaufen hat.

Trotzdem würde ich mich im Widerspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt darauf berufen, dass du das Ticket noch an der Haltestelle gekauft hast. Auch auf die Minderjährigkeit solltest du dich berufen. Vielleicht schreiben besser deine Eltern den Widerspruch.

Eigentlich bist du als beschränkt geschäftsfähige Person nicht befugt, mit deinem Taschengeld einen Vertrag abzuschließen, durch den du nicht ausschließlich einen rechtlichen Vorteil (das wäre z. B. ein Warenkauf oder eine Bahnfahrt) erlangst. Da man voraussetzt, dass du bei Kauf des Tickets die Tarifbestimmungen anerkennst, die jedoch für bestimmte Fälle die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes voraussetzen, kann man den Schluss hieraus ziehen, dass für die Fahrt die Einwilligung deiner Eltern erforderlich gewesen wäre. Diese war jedoch fälschlicherweise nicht eingeholt worden, da sie auch nicht üblich ist.

Ich habe Kommentare von Anwaltskanzleien gelesen, dass viele Verkehrsunternehmen weiterhin darauf bestehen, dass auch Minderjährige stets ihre erhöhten Beförderungsentgelte bezahlen, obwohl die Gerichte bei Klage durch den Fahrgast meistens zu einem anderen Schluss kommen.

Woher ich das weiß:Recherche