Kann ich einen Lehrer anzeigen, weil er mir den Toilettengang verweigert?
Also normalerweise dürfen Lehrer dem Schüler den Toilettengang nicht verbieten, jedoch tuen es viele.Das ist ja dann Körperverletzung.Darf ich dann eine Anzeige machen oder wie?
10 Antworten
Nach diversen Paragraphen ist das strafbar und mit entsprechenden Strafmaßen versehen. Es ist auf jeden fall Nötigung, ggf Körperverletzung und Folter. Ohne nachweislichen Schaden (psychisch oder physisch) ist es wirklich schwierig.
An jeden der hier schreibt dass Toilettengänge zweckentfremdet werden: Es gibt die sogenannte Unschuldsvermutung, also Beweispflicht bei Vorwürfen.
Bei einer Anzeige muss ein Schaden eingetreten sein. Viel einfacher ist es, einfach auf die Toilette zu geht. Gegen eine eventuelle Strafe könntest Du Dich wehren. Natürlich nicht gleich mit einer Anzeige
Gruß Matti
Du kannst einfach trotzdem gehen, es hält dich ja niemand fest. Wenn er handgreiflich wird, um dich daran zu hindern, kannst du ihn anzeigen.
Ja, darf man.
Und der Lehrer kann sogar den Job dadurch verlieren, wenn er es ein Schüler verweigert.
Anzeigen ohne Schaden ist schwierig... Also wenn du dich einnässt, wäre das z.B. ein Schaden - und da gab es schon entsprechende Auseinandersetzungen mit Anwälten... (anscheinend aber keine durchgreifenden Gerichtsurteile)
Wenn du allerdings weißt, dass es dir nicht verboten werden kann (außer Einschränkungen bei Klausuren - etwa dass nur einer zu einem Zeitpunkt auf Toilette darf und keiner mehr, wenn der erste abgegeben hat und draußen ist), kannst du auch einfach gehen und die Diskussion auf nachher verschieben - im Zweifel auch mit Schulleitung.
Der Schulbuchverlag Cornelsen hatte mal von einem Fall berichtet, wo ein Lehrer den Schuldienst quittieren musste, nach dem ein Schüler sich eingenässt hatte. Wenn ich mich recht erinnere, lag dieser Entscheidung aber kein Rerichtsurteil zugrunde. Ich hatte das PDF hier auch schon mehrfach in Antworten verlinkt. Leider gibt es diesen Bericht nicht mehr. Siehe hier.
https://www.gutefrage.net/frage/wegen-verbot-auf-toilette-in-die-hose-gemacht-darf-es-die-lehrerin
Ich relativiere: Es ist im öffentlichen Diskurs, zumindest auch von Anwälten:
mal kurz gegoogelt...
https://www.24hamburg.de/niedersachsen/lehrerin-verbot-schueler-toilette-mutter-vorwuerfe-einnaessen-zr-91018811.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-toilettenverbot-an-der-schule-rechtsmaessig_060575.html
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-7157?hl=true (Gut, die Lehrerin hatte mehrere Fehltritte)
https://meinschwerte.de/2017/08/23/toilettenverbot-graue-theorie-bei-der-bezirksregierung/
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_83876728/verstoss-gegen-toilettengang-verbot-bringt-schuelerin-aerger.html
Du hast sicher Links zu entsprechenden Gerichtsurteilen? Das würde mich sehr interessieren.