Kann ich einen Lehrer anzeigen, weil er mir den Toilettengang verweigert?
Also normalerweise dürfen Lehrer dem Schüler den Toilettengang nicht verbieten, jedoch tuen es viele.Das ist ja dann Körperverletzung.Darf ich dann eine Anzeige machen oder wie?
9 Antworten
Bei einer Anzeige muss ein Schaden eingetreten sein. Viel einfacher ist es, einfach auf die Toilette zu geht. Gegen eine eventuelle Strafe könntest Du Dich wehren. Natürlich nicht gleich mit einer Anzeige
Gruß Matti
Du kannst einfach trotzdem gehen, es hält dich ja niemand fest. Wenn er handgreiflich wird, um dich daran zu hindern, kannst du ihn anzeigen.
Ja, darf man.
Und der Lehrer kann sogar den Job dadurch verlieren, wenn er es ein Schüler verweigert.
Anzeigen ohne Schaden ist schwierig... Also wenn du dich einnässt, wäre das z.B. ein Schaden - und da gab es schon entsprechende Auseinandersetzungen mit Anwälten... (anscheinend aber keine durchgreifenden Gerichtsurteile)
Wenn du allerdings weißt, dass es dir nicht verboten werden kann (außer Einschränkungen bei Klausuren - etwa dass nur einer zu einem Zeitpunkt auf Toilette darf und keiner mehr, wenn der erste abgegeben hat und draußen ist), kannst du auch einfach gehen und die Diskussion auf nachher verschieben - im Zweifel auch mit Schulleitung.
Der Schulbuchverlag Cornelsen hatte mal von einem Fall berichtet, wo ein Lehrer den Schuldienst quittieren musste, nach dem ein Schüler sich eingenässt hatte. Wenn ich mich recht erinnere, lag dieser Entscheidung aber kein Rerichtsurteil zugrunde. Ich hatte das PDF hier auch schon mehrfach in Antworten verlinkt. Leider gibt es diesen Bericht nicht mehr. Siehe hier.
https://www.gutefrage.net/frage/wegen-verbot-auf-toilette-in-die-hose-gemacht-darf-es-die-lehrerin
Ich relativiere: Es ist im öffentlichen Diskurs, zumindest auch von Anwälten:
mal kurz gegoogelt...
https://www.24hamburg.de/niedersachsen/lehrerin-verbot-schueler-toilette-mutter-vorwuerfe-einnaessen-zr-91018811.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-toilettenverbot-an-der-schule-rechtsmaessig_060575.html
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-7157?hl=true (Gut, die Lehrerin hatte mehrere Fehltritte)
https://meinschwerte.de/2017/08/23/toilettenverbot-graue-theorie-bei-der-bezirksregierung/
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_83876728/verstoss-gegen-toilettengang-verbot-bringt-schuelerin-aerger.html
Anzeigen kann man immer. Wenn du es tust, wissen alle deine potentiellen zukünftigen Arbeitgeber, dass du nicht 45 Minuten am Stück ohne Pause arbeiten kannst. Sie wissen dann dass du deine Lehrer und vermutlich auch deine zukünftigen Lehrmeister nervst, weil du ständig auf's Klo gehst, vermutlich um deine Nachrichten zu checken oder eins zu rauchen. Und sie wissen, dass du deinen Lehrer und vermutlich auch deinen zukünftigen Lehrmeister sogar vor Gericht ziehst, weil er dir sagt, du sollst jetzt arbeiten. Wenn du garantiert nie einen Lehrmeister haben willst, dann tust du genau das, was du jetzt planst.
Das hat mal ein Vater bei einem Elterngespräch gesagt. Da mache ich natürlich eine Ausnahme. Wir haben ausgemacht, dass die Tochter jederzeit auf's Klo gehen darf, selbst wenn ein anderer Schüler gerade einen Vortrag hält. Sie musste danach nie mehr gehen während den 1,5 Jahren, die sie noch bei mir war.
Dein Fehler ist, dass du glaubst, es gehe tatsächlich um die Toilette geht. Es geht nicht um die Toilette. Es geht darum, dass die Schüler mal eine Pause machen wollen.
Findest du es nicht bedenklich, dass sich viele der heutigen 14-Jährigen nicht mehr 15 Minuten auf eine Arbeit konzentrieren können? - Früher schafften das die 10-Jährigen!
Durch aber scheint ein nicht so einfaches Problem zu sein.
Du hast sicher Links zu entsprechenden Gerichtsurteilen? Das würde mich sehr interessieren.