Generell muss der Zweck des Gewerbes angegeben werden. Bedeutet in dem Fall müsste deine Mutter das GEwerbe ummelden. Auf das Amt gehen und sagen, sie will nun auch Sachen verschicken.
Gewerbe und Kleingewerbe haben nur den Unterschied, dass du nach §19 Umstg von der MwSt befreit bist. Das hat vor und nachteile. Wenn du an Endgunden verkaufst, hat es den Vorteil der geringeren Bürogratie.
Solltest du aber an andere Gewerbetreibende verkaufst bist du recht teuer, da der Kunde die Mwst nicht absetzen kann, da du keine ausweist.
Generell solltest du aber aufpassen. Vorallem Amazon Marketplace ist als Händler hart. Du musst viele Angaben machen, dann musst du für die Verpackung dich registrieren, dass du hier auch eine Entsorgung mit organisierest und solche sachen.
Wenn ein Kujnde auf Amazon sagt, ist nicht gut, behält amazon das geld ein und du musst dich mit dem Kunden rumschlagen.
Auch erhälst du das Geld von Amazon 1-2 mal im Monat nur, was bedeutet, du musst in vorkasse gehen. Amazon nimmt knapp 9-15 % gebühren.