Kann ich einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung rückgängig machen....?
Kann ich einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung rückgängig machen, wenn ich merke das dort die genannten Probleme gar nicht behandelt werden und von anderen Kinder in dieser Gruppe geärgert wird?
7 Antworten
Du kannst auf Sozialleistungen jederzeit verzichten und damit auch de facto den Antrag zurückziehen:
http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51856.htm
Der Angabe eines besinderen Grundes braucht es dafür nicht.
Ja, kannst Du. Du kannst einfach sagen, dass Du nicht mehr möchtest. Es sei denn, die Hilfe kommt durch den Richter.
Also, wenn es kein richterlicher Beschluss war, dann ja. Hilfe zur Erziehung ist nach § 27 SGB VIII eine freiwillige (Hilfe)Maßnahme, die Eltern in Anspruch nehmen können. Die Hilfe soll deiner Familie helfen und unterstützen. Wenn du keinen Sinn mehr darin siehst, dann kannst du auch "abbrechen", dazu zum Jugendamt.
rückgängig machen wohl nicht, aber du kannst der erziehungshelferin dein problem so zu schildern und die entscheidet dann weiter.
Das kommt ganz drauf an um was es geht. Beim Jugendamt kann man über alles reden. Dort gibt es doch genügend ansprechpartner. Schilder dein Problem und man wird dir sicher helfen. Vielleicht kannst du das Problem auch selber nicht so einschätzen und benennen
Kann man das irgendwo nachlesen?