kann meine frau die mutter kind einrichtung wegen heimweh verlassen?

2 Antworten

Sucht erst einmal das Gespräch mit dem Jugendamt!

Dann sucht gemeinsam mit dem JA eine Möglichkeit, wie ihr den neuen Alltag meistern wollt, wenn si zu dir heim kehrt.

Unterschätzt bitte nicht die Belastung durch die Kinderbetreuung eines Kleinkindes!

Vielleicht bietet sich eine Möglichkeit, dass sie an den Wochenenden besuchshalber kommen kann und jeweils 1 Nacht am WE bei dir bleibt...samt Kind.

Das als gleitender Übergang in ein "unbetreutes Leben" vorschlagen und sich dabei an ALLE Vorgaben des Amtes und der Einrichtung halten...dann wird es langfristig bestimmt möglich sein, dass sie samt Nachwuchs ganz zu dir zieht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin selber geschieden mit 2 davon betroffenen Kindern

Wenn das Jugendamt die Maßnahme als erforderlich ansieht, um das Kindeswohl zu schützen, dann kann sie zwar jederzeit ausziehen - aber ohne Kind. Dieses kommt dann in eine Bereitschaftspflegefamilie.

Ist deine Frau hingegen schon länger in der Einrichtung und hat bewiesen, dass sie sich mit Unterstützung ums Kind kümmern kann, ist ggf auch ein geplanter vorbereiteter Umzug mit ambulanter Anschlusshilfe möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Pauliks38 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 11:54

Das bedeutet sie sollte bis auf weiteres im Mutti kind heim bleiben um dort weiter zu lernen auch wenn es für beide gerade eine schwere zeit ist da man aktuell räumlich getrennt ist und besuchszeit gerade als schwierig angesehen wird aber mein sohn kann ich schonmal 1 std pro woche sehen mit option mit erweiterung