Kann ich die Post auf Schadenersatz verklagen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die AGBs der Post sich absolut sicher (für die Post). Du hast bei Briefsendungen gar keine Erstattungsansprüche, bei Einschreiben 20 Euro .. aber erst wenn nach 6 Wochen der Nachforschungsauftrag ohne Ergebnis verlaufen ist.

Aber: das passiert extrem selten. 90% der (vormittags) eingelieferten Sendung sind am nächsten Tag da. selten dauert es mal 3 Tage oder mehr.

Und oft ist es der Absender schuld: abgelöste Adressaufkleber, Zahlendreher bei der PLZ, falsche oder fehlende Hausnummer. ...

Ich weiss, die Ratschläge kommen zu spät .. aber ein paar Tipps (/ich habe mehrere Jahre wertvolles per Einschreiben versendet)

nur gedruckte Adressen verwenden (und die sorgfältig prüfen ob korrekt)

Adressaufkleber mit Klebeband UND Papierkleber befestigen

Umschläge zusätzlich zum Klebestreifen mit Klebeband fixieren.

Polsterumschlag verwenden wenn nicht nur leichtes Papier in einer Sendung ist.

bei so wichtigen Sendungen als Paket verschicken ( Euro ) da ist die Tracking Info Präziser und die DHL gibt sich auch mehr Mühe weil sie mit bis zu 500 Euro haftet.

Eine Briefsendung wird innerhalb D per Einschreiben bei Einwurf versendet. Nach 5 Werktagen ist der Sendungsstatus immer noch bei "wurde vom Sender abgeben", keine weiteren Infos.

Tja, Pech gehabt. Das kann immer passieren, die Post garantiert keine Zustellung innerhalb einer festen Frist.

Kann man in solchen Hätefällen in irgendeiner Form klagen?

Klagen kann man immer, nur bringt es hier rein gar nichts. Nirgends wird dem Versender garantiert, dass die Sendung binnen X Tagen ankommt, ergo mangelt es schlicht am Klagegrund.

In solchen Fällen nutzt man einen Kurierdienst. Das kostet zwar mehr, aber der Transporteur garantiert auch die Zustellung.


LeaRodriguez 
Beitragsersteller
 27.10.2019, 07:53

Sowas habe ich befürchtet :/

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Können: Ja, Erfolg haben: definitiv Nein.

Ein Einschreiben Einwurf ist bis zu einer Höhe von max. 20€ versichert. Selbst wenn der Brief niemals angekommen wäre, könntest du nichts machen. Für so eine wichtige Post, hast du die falsche Versandart gewählt.


LeaRodriguez 
Beitragsersteller
 27.10.2019, 08:13

Frau lernt nie aus.

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Per AGB ist die Post da leider fein raus.