Kann ich die Polizei rufen wenn jemand unerlaubt auf meinem gemieteten Carpot-Parkplatz steht. Kostet mich der Polizeieinsatz Geld?
10 Antworten
Die Polizei ist nicht dafür zuständig.Du darfst den Falschparker auch nicht daran hindern den Platz zu verlassen indem du ihn z.B. blockierst das er nicht wegfahren kann.Das kann eine Nötigung sein.Du solltest auch wenn möglich ein Schild anbringen das darauf hinweist das es ein privater Parkplatz ist und das abgeschleppt werden kann.Beim nächsten mal ein Foto vom Verstoss anfertigen.
Erwartet Falschparker auf dem Privatparkplatz ein Bußgeld ?
Nein. Ein Privatparkplatz liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamts. Das bedeutet allerdings nicht, dass Falschparker ohne Sanktionen davonkommen. Handelt es sich beispielsweise um einen Parkplatz nur für Kunden, kann der Betreiber eine Vertragsstrafe gegen den Parksünder aussprechen.
Kann ich für das Parken auf einem Privatparkplatz abgeschleppt werden?
Haben Sie unberechtigterweise auf einem Privatparkplatz geparkt, darf der Besitzer Ihr Fahrzeug abschleppen lassen. Die Kosten müssen Sie dann selbst tragen.
Dürfen Sie Falschparker auf dem Privatparkplatz abschleppen lassen?
Auf dem Privatparkplatz können Falschparker abgeschleppt werden.
Ein Privatparkplatz kann nicht nur zu einem Supermarkt oder einer Arztpraxis gehören. Auch Privatpersonen können über einen solchen verfügen. Ist dieser belegt oder die Zufahrt zu selbigem durch ein anderes Kfz blockiert, stellt sich die Frage, ob der Betroffene den Falschparker abschleppen lassen darf.
In § 859 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist Folgendes geregelt:
Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.
Das bedeutet, dass Sie ein Abschleppunternehmen damit beauftragen können, das entsprechende Kfz zu entfernen. Die Kosten für den Abschleppvorgang muss der Falschparker tragen. Allerdings gilt es hierbei die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Können Sie beispielsweise den Halter des Fahrzeugs schnell ausfindig machen, so können Sie diesen auch zunächst einmal auffordern, das widerrechtlich auf Ihrem Privatparkplatz abgestellt Fahrzeug zu entfernen.
Parken auf dem Privatparkplatz: Welche Regeln gelten? (bussgeldkatalog.de)
Auf Privatparkplätzen werden die staatlichen Behörden nicht tätig.
Nur im öffentlichen Verkehrsraum.
Wenn jemand widerrechtlich auf Deinem Privatparkplatz steht, müsstest Du den Abschleppdienst rufen, das Geld vorstrecken und beim Falschparker einfordern/ einklagen.
im Grunde stimmt das dass die Polizei nicht zuständig ist. Aber selbstverständlich kannst du die Polizei anrufen und frage ob die über das Kennzeichen den Halter finden und zum umparken auffordern. Es ist nicht die Pflicht der Polizei aber oftmals machen die das aus Kulanz ( wenn nicht gerade irgendwo bei einem Einsatz alle Polizisten gebunden sind )
Deswegen kannst du nicht die Polizei rufwn, die haben wichtigeres zu tun. Du kannst einen Abschleppdienst rufwn wenn du ein Schild aufgestellt hast das es sich um einen privaten Parplatz handelr und die Kosten zivilrechtlich einklagen.
Die Polizei ist hier nicht zuständig. Es handelt sich um eine Besitzstörung, und damit um reines Zivilrecht. Das Fremdfahrzeug muss der Grundbesitzer daher auf eigene Kosten abschleppen lassen, und anschließend versuchen, diese Kosten vom Fahrer des Fremdfahrzeuges einzuklagen.
- Abschleppdienst und Kosten einklagen ist eine Variante
- Besser wäre es auf Dauer, einen Schwenkbalken für die Einfahrt zu befestigen, den man nicht so einfach abschrauben kann. Querklappen und Abus-Schloss dran und in Urlaub fahren. Reicht vielleicht auch schon einen Tag zur Arbeit oder zum längeren Einkauf zu gehen.
Keine Macht den Doofen, bzw. dem Gesocks!