Wurde von Polizei angehalten auf einem nicht stvo Parkplatz muss ich zahlen?
Hi
ich wurde gerade auf einem Parkplatz der nicht stVo gekennzeichnet ist auf dem Fahrrad wegen Handy Nutzung angehalten und muss jetzt 30€ zahlen.
ist das richtig weil eigentlich verstoße ich ja dann theoretisch nicht gegen die Straßenverkehrsordnung da es ein Parkplatz ist ohne StVO Kennzeichnung.
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
spielt keine Rolle, da öffentlicher Verkehrsraum
zahl die 30€ und die Sache ist vom Tisch, merk dir das für´s nächste mal, während der Fahrt darf das Handy nicht in die Hand genommen werden
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Auch in die Hand nehmen kostet, um zu Schauen, bei uns hier auf dem Land jedenfalls. Gelobt wird das Anhalten zum Gebrauch, ändert aber nichts an der Höhe.
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Bei uns auf dem Lande hier nicht und ich weiß auch, dass die Richter eine Benutzung hören wollen. Der Tatbestand 123624 schreibt eine Benutzung des Gerätes vor :) Und ja, die Höhe ist gut :D normalerweise sieht der Bußgeldkatalog 50€ vor.
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In die Hand nehmen ist eine Benutzung, was sonst soll das sein?
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Auch daneben, ich lese, Zitat:
Es ist somit streng verboten, das Handy in der Hand zu halten, während die Person ein Fahrzeug lenkt,
100 EUR und ein Punkt, so Google nach 1 Sekunde.
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OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.1.2019, 2 Rb 24 Ss 1269/18
Das bloße Halten eines in § 23 Abs. 1a StVO n.F. definierten elektronischen Gerätes in der Hand ohne Inanspruchnahme einer gerätespezifischen Bedienfunktion stellt keine Benutzung im Sinne dieser Vorschrift dar.![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und das Verfahren aus 2018 gilt für die neuen Spielregeln 2021?
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Ja, es gilt noch... Vor einer Woche noch vom Richter bestätigt ;)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rheinflip/1686068415498_nmmslarge__0_100_500_500_d49d8f67c175fb4e40a76ea280cc2abd.jpg?v=1686068416000)
wenn der Parkplatz mit dem verkehrsraum verbunden ist, also keine Schranke oder ähnliches besteht, dann gilt die StVO
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Nicht immer, wie jeder weiß, der dort schon mal gerammt wurde, gibt ja fast immer halbe/halbe und kein rechts vor links.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Wenn einer von rechts kommt einfach anhalten, und wenn der abgebogen ist weiterfahren. Knallt es, haben eben nicht beide halbe/halbe wie auf dem Parkplatz.
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Was passt Dir nicht?
Spielstraße in 24306 und Radfahrer/Linienbusse kommen von rechts in die hinein und haben somit Vorfahrt.
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Das betrifft doch nur die versicherungsrechtliche Komponente
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Du bist dann wohl im öffentlichen Verkehrsraum umhergefahren, denn anderenfalls wärst du ja nicht angehalten worden, sondern allenfalls angesprochen. Damit hatte dann auch für dich die StVO Gültigkeit.
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Die Polizei darf überall dort eine Strafe verhängen, wo man sie rufen würde, wenn ein Verkehrsunfall geschieht. Angenommen dort geschieht ein Parkrempler und man kann sich nicht einige. Würde man dann die Polizei holen?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mpischi/1662283490846_nmmslarge__0_0_800_800_652274479ef18736e8e74e289a116f5b.jpg?v=1662283491000)
Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Also auf Straßen aller Art, aber auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Hinweisschild „Hier gilt die StVO“ aufgestellt ist oder fehlt.
Stimmt nicht ganz, in die Hand darf es genommen werden, jedoch darf es nicht benutzt werden.