Wurde von Polizei angehalten auf einem nicht stvo Parkplatz muss ich zahlen?

7 Antworten

spielt keine Rolle, da öffentlicher Verkehrsraum

zahl die 30€ und die Sache ist vom Tisch, merk dir das für´s nächste mal, während der Fahrt darf das Handy nicht in die Hand genommen werden


Momox91  04.10.2021, 16:17

Stimmt nicht ganz, in die Hand darf es genommen werden, jedoch darf es nicht benutzt werden.

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schleudermaxe  04.10.2021, 16:25
@Momox91

Auch in die Hand nehmen kostet, um zu Schauen, bei uns hier auf dem Land jedenfalls. Gelobt wird das Anhalten zum Gebrauch, ändert aber nichts an der Höhe.

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Momox91  04.10.2021, 16:28
@schleudermaxe

Bei uns auf dem Lande hier nicht und ich weiß auch, dass die Richter eine Benutzung hören wollen. Der Tatbestand 123624 schreibt eine Benutzung des Gerätes vor :) Und ja, die Höhe ist gut :D normalerweise sieht der Bußgeldkatalog 50€ vor.

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schleudermaxe  04.10.2021, 16:35
@Momox91

Auch daneben, ich lese, Zitat:

Es ist somit streng verboten, das Handy in der Hand zu halten, während die Person ein Fahrzeug lenkt,

100 EUR und ein Punkt, so Google nach 1 Sekunde.

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Momox91  04.10.2021, 16:53
@schleudermaxe Wenn du mir nicht glaubst, frag einen Richter. Google ist gefährliches Halbwissen.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.1.2019, 2 Rb 24 Ss 1269/18

Das bloße Halten eines in § 23 Abs. 1a StVO n.F. definierten elektronischen Gerätes in der Hand ohne Inanspruchnahme einer gerätespezifischen Bedienfunktion stellt keine Benutzung im Sinne dieser Vorschrift dar.
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wenn der Parkplatz mit dem verkehrsraum verbunden ist, also keine Schranke oder ähnliches besteht, dann gilt die StVO


schleudermaxe  04.10.2021, 14:15

Nicht immer, wie jeder weiß, der dort schon mal gerammt wurde, gibt ja fast immer halbe/halbe und kein rechts vor links.

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schleudermaxe  04.10.2021, 14:29
@Rheinflip

Wenn einer von rechts kommt einfach anhalten, und wenn der abgebogen ist weiterfahren. Knallt es, haben eben nicht beide halbe/halbe wie auf dem Parkplatz.

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schleudermaxe  04.10.2021, 16:24
@xxScarface1990

Was passt Dir nicht?

Spielstraße in 24306 und Radfahrer/Linienbusse kommen von rechts in die hinein und haben somit Vorfahrt.

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Du bist dann wohl im öffentlichen Verkehrsraum umhergefahren, denn anderenfalls wärst du ja nicht angehalten worden, sondern allenfalls angesprochen. Damit hatte dann auch für dich die StVO Gültigkeit.

Die Polizei darf überall dort eine Strafe verhängen, wo man sie rufen würde, wenn ein Verkehrsunfall geschieht. Angenommen dort geschieht ein Parkrempler und man kann sich nicht einige. Würde man dann die Polizei holen?

Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Also auf Straßen aller Art, aber auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Hinweisschild „Hier gilt die StVO“ aufgestellt ist oder fehlt.