Jmd anderes parkt auf unser Stellplatz?

7 Antworten

Die Polizei macht da nix, da Privatparkplatz.

Die Person begeht aber eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht (§§ 858 ff. BGB). In deinem Fall sind nach der Aussage sicher weitere Störungen zu besorgen, weswegen ich dem Störer eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung zukommen ließe (§ 862 BGB).

Entweder wird das Falschparken zukünftig dann sehr lukrativ für euch oder für den Störer uninteressant.

Bei einem Privatparkplatz - der unmissverständlich als solcher gekennzeichnet sein muss (!) - ist die Polizei außen vor, da hier keine strafrechtliche Komponente oder eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, sondern eine privatrechtliche Streitigkeit.

Hier liegt eine Besitzstörung vor (§ 862 BGB).

Du kannst den Stellplatz durch technische Maßnahmen sichern und die Besitzstörung beseitigen (durch Abschleppen). Dabei gehst du aber in Vorkasse für die Kosten des Abschleppunternehmens und musst diese beim Störer geltend machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

HerrBang 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 19:13

Könntest du mir eventuell genauer sagen wie ich das mit der Vorkasse machen muss? Bin erst 18 und erlebe sowas zum ersten mal :/

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kevin1905  22.11.2021, 20:30
@HerrBang
  1. Du beauftragst den Abschleppdienst.
  2. Die schleppen das Auto weg.
  3. Du erhältst die Rechnung.
  4. Du bezahlst sie.
  5. Dann versuchst du dein Geld vom Falschparker wieder zu bekommen.
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Nein, liegt sie nicht. Du kannst sie bitten, Dir die Mietkosten für den Stellplatz anteilig zurück zu erstatten. Oder mach an der Einfahrt zum Parkplatz diese lustigen Aufstellböckchen hin.

Du bezahlst für den Stellplatz, also hast du Recht. Ob die Polizei dir da weiterhilft, wage ich zu bezweifeln, da es sich um ein Privatgrundstück handelt. Wenn das fremde Auto auf der öffentlichen STraße steht und deine Einfahrt blockiert, wäre die Polizei zuständig. So musst du wohl selbst ein Abschleppunternehmen beauftragen.


HerrBang 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 18:49

Ist ein Abschleppunternehmen nicht kostenpflichtig?

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Wiesel  22.11.2021, 18:50
@HerrBang

Korrekt. Du musst dann in Vorkasse gehen und kannst das Geld einklagen.

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Ist dein Parkplatz als Privatparkplatz gekennzeichnet? Steht ein deutliches (!) Hinweisschild an der Einfahrt?

Wenn 2x JA, lass ihn abschleppen. Ansonsten überlege es dir nochmals, sonst bleibst du auf den Kosten sitzen.

Die Polizei ist auf Privatgrundstücken übrigens nicht zuständig.