Audi R8 gemietet und von der Polizei Angehalten?
Hallo,
ich wurde von der Polizei angehalten da der gemietete Audi R8 zulaut wäre.
Darauf hin musste ich zur MFK fahren hnd dort lassen.
Jetzt nach knapp 2 monaten erhalte ich eine ''Voreinladung zur Polizeilichen Einvernahme'' wegen Verursachen von unnötigem lärm, da am auspuff was daran gemacht wurde.
Ich wusste von nichts und fuhr wirklich normal auf der strasse, da ich weis das man verzeigt werden kann.
Was soll ich tun? Sollte ich mir einen Anwalt besorgen?
Danke im voraus..
6 Antworten
So lange keine Einladung kommt, kannst Du warten.
Dein Problem, Du bist gefahren, hast vorher oder unterwegs eben nicht kontrolliert.
Wenn die das in ihrem Auto hören, hättest Du es auch können.
Nimm dir nen Anwalt, aber eigentlich gehe ich davon aus dass dein Autovermieter die Strafe bekommt, da er dafür verantwortlich ist, was da auf die Straße gelassen wird
Die Autovermietung ist doch gar nicht selber gefahren. Die haftet höchstens zivilrechtlich gegenüber dem Beschuldigten, aber das Bußgeld trifft erstmal den Fahrer.
ich wurde von der Polizei angehalten da der gemietete Audi R8 zulaut wäre.
Sauber. War das ein normaler Leihwagen, oder hast du den direkt angemietet für länger?
Jetzt nach knapp 2 monaten erhalte ich eine ''Voreinladung zur Polizeilichen Einvernahme'' wegen Verursachen von unnötigem lärm, da am auspuff was daran gemacht wurde.
Auch wenn das nicht dein Fahrzeug war, bist du als Fahrer denoch für die Einhaltung der Vorschriften im Betrieb desselben verantwortlich. Und wenn man dich schon aufhält, weil das Fzg zu laut ist, dann war es richtig laut.
Sollte ich mir einen Anwalt besorgen?
Je nach Falllage vieleicht schon. Hier geht es um zwei verschiedene Dinge - eine OWI auf der einen Seite (die du sehr wahrscheinlich nicht wirst abwehren können), und die Frage einer zivilrechtlichen Regressnahme beim Vermieter, wenn der Bußgeldbescheid da ist.
da ich weis das man verzeigt werden kann.
Keine Ahnung, was das sein soll.
Sollte ich mir einen Anwalt besorgen?
Besser einen Duden.
Ist Schweizerdeutsch für anzeigen, aber kaum einer der Eidgenossen, denkt daran, das hier dazu zuschreiben.
Im Gesetz steht: der Fahrzeugführer hat sich vor Fährt antritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen.
Und wer sich so ein Fahrzeug mietet ist mit Sicherheit kein gemütlicher sonntagsfahrer.
Ergo. Du hättest erst garnicht vom Hof fahren dürfen, wenn die Kiste laut röhrt.