Kann ich das bei der Polizei melden?

5 Antworten

Grundsätzlich hast du von Geburt an das Recht, jeden wegen jedeweiligen strafrechtlichen Verdacht anzuzeigen, soweit dazu.

Was aber bleibt an Rechtsverstößen?

Ein Bus ist ein öffentliches Verkehrsmittel, da darf sich jeder auf jeden freien Platz setzen.

Das man Euch in einen Jugendknast stecken sollte, oder er dafür sorgen würde, ist die Androhung rechtsstaatlicher Mittel, wobei er Euch auch nur anzeigen könnte, weiter reichen seine Kompetenzen nicht, aber die Androhung "ich zeige dich an" oder "man sollte Euch......." ist keine strafbare Androhung von Gewalt.

Was er natürlich nicht darf, ist Gewalt androhen, das wäre tatsächlich ein Straftatbestand wegen dem du ihn anzeigen könntest und die Polizei das auch verfolgen würde.

ich glaube zur polizei melden muss man nicht bzw. ist es überhaupt möglich? habt ihr den namen des müllmanns aber geht lieber zur polizei da er sich so komisch gegen über dir verhalten hat. sicher ist sicher.

Ich denke die Polizei würde es nicht wirklich jucken, aber die Schulleitung könnte vlt dafür sorgen, dass nur noch Schüler in die Busse können, dann kann er euch in Zukunft auch nicht mehr ankacken

Dieser Müllmann scheint eine mentale Störung zu haben. Denn hätte er sein Hirn an- und seine Augen eingeschaltet, hätte er sich weder zu dir gesetzt, noch dich angemacht und zugetextet.

Leider haben viele Erwachsene 0 Respekt vor Kindern oder Jugendlichen. Das ist ein ganz großes Problem. Jugendliche haben weniger Rechte bei zum Beispiel Verträgen ( Abschluss von Handyverträgen, Disko, Kauf von Zigaretten.... ), aber ansonsten hat man sie genau so zu behandeln wie Erwachsene.

Kinder/Jugendliche haben keine gesetzlichen Abstriche bei der Menschenwürde.

Grundsätzlich ist es ja gut, wenn Erwachsene andere ( gleich wen ) auf ihr Fehlverhalten hinweisen. Aber dann muss das sachlich erfolgen und der richtige Adressat angesprochen werden.

Eine Anzeige macht nur Sinn, wenn du den Namen des Müllmanns raus bekommst, und wenigstens 2 glaubhafte Zeugen hast. Du dir also sicher bist, dass die Zeugen in ein paar Monaten vor Gericht genau so konsequent für dich und gegen den Müllmann aussagen würden.

Im Übrigen liegt nach deiner Schilderung keine Straftat vor. Eine Drohung ist keine Bedrohung. Eine Bedrohung liegt nach § 241 StGB vor, wenn jemand einen Dritten mit einem Verbrechen droht. Mit einem Verbrechen, nicht mit einem Vergehen.

Vergehen sind Straftaten, die keine Mindeststrafe von einem Jahr haben. Also Beleidigung, Sachbeschädigung, einfacher Diebstahl, einfache Körperverletzung....

Verbrechen sind Straftaten, die eine Mindeststrafe von einem Jahr haben. Eine Mindeststrafe! Also schwere Körperverletzung, schwerer Bandendiebstahl, Vergewaltigung, Raub, Totschlag, Mord....

Das liegt hier nicht vor. Der Typ hat juristischen Unsinn gesagt ( Jugendgefängnis ) . Hat Moral mit Recht vermischt ( machen sehr viele, auch hier auch auf dieser Plattform ) .

Er alleine kann euch nicht in ein Jugendgefängnis stecken. Warum er auf dich mit dem Finger gezeigt hat, ist nicht ersichtlich. Er wollte sich als Erwachsener gegenüber Kindern/Jugendlichen aufspielen. Was erbärmlich ist.

Das gab es in meiner Jugend auch. Viele Erwachsene haben halt einen seelischen Schaden. Zeigen Gesten und äußern Worte, die total krank sind. Leider wird solchen Leuten viel zu selten verbal oder körperlich Konter gegeben.

Mit solchen Gestalten musst du immer rechnen. Du musst lernen selbstbewusster zu werden. Sollte beim nächsten Mal so eine Situation auftreten, dann wechselst du sofort den Platz. Das darfst du jeder Zeit. Auch während der Fahrt.

Wenn da noch Plätze im Bus frei waren, ist es aufgrund von Corona sowieso fragwürdig, dass er sich zu dir hinsetzte. Vielleicht hatte er noch nicht einmal eine Maske auf.

Lasst euch als Jugendliche nicht alles von Erwachsenen gefallen. Insbesondere auch nicht von Lehrern. Diese beleidigen und drohen ja auch gerne mal.

Mag ja sein, dass bei dem Beef Äußerungen gefallen sind, die strafrechtlich oder grob moralisch relevant waren. Aber dann muss der Typ eben genau die ansprechen. Dabei sich nicht auf das selbe niedrige Niveau herab geben.

Aber vor allem unschuldige Dritte in Ruhe lassen.

Wenn er Straftaten angedroht hat ( Androhung von Straftaten, § 126 StGB ), dann ist das eine Straftat. Aber dafür brauchst du eben seriöse Zeugen, auf die du dich verlassen kannst.

Insofern er auch den Busfahrer angemacht hat, oder auf dessen Belehrung hin wütend den Bus verlassen hat, sagt das alles über diesen Typen aus.

Ich hätte mich sicher auch bedroht gefühlt. Dadurch, daß er den Fehler mit der Verwechslung begangen hat ist noch mehr Unsicherheit entstanden.

Mein Vorschlag, notiere alles mit Datum Uhrzeit, Buslinie. Nach meiner Vermutung hast Du nichts zu befürchten, da ein Beamter sich hätte ausweisen müßen und vermutlich nicht so vorgegangen wäre.

Im Ernstfall war der Busfahrer Zeuge.

Wenn Dir das nicht ausreicht, empfehle ich die Caritas Familienberatung. Oder Du gehst mit Deinen Eltern und Deiner Notiz - Protokoll zur Polizei und erstattest Anzeige gegen unbekannt (mindestens Amtsanmaßung)

Alles Gute

Tip sprich den bedrängten Jungen an, wie es ihm geht.