Vom Busfahrer rausgeschmissen?

4 Antworten

nein darf er nicht

in solchen fällen musst du dir die ausweisnummer vom bvg fahrer geben und dann bei bvg anrufen und das dort klären

ist mir selber schon wiederfahren und war im recht, weshalb der busfahrer eine strafe ezahlen musste


xyz911  23.09.2020, 15:59

Blödsinn. Das Personal ist dazu berechtigt, Fahrgäste bei Fehlverhalten von der Fahrt auszuschließen. Das Aufhalten von Türen zählt in diesem Sinne als Fehlverhalten.

Und nur nebenbei bemerkt: Es gibt etliche Busunternehmen, nicht alles ist die BVG. Außerdem reicht für eine Beschwerde auch die Amgabe von Linie, Haltestelle und Uhrzeit, kein Mitarbeiter muss Fahrgästen einen Dienstausweis zeigen.

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Der Busfahrer hat das Hausrecht. Er darf rausschmeißen wen er will.

Dein Freund hätte den Busfahrer ansprechen können "meine Fruedne laufen da noch, können Sie bitte kurz warten?" - anstatt sich in die Tür zu stellen und somit sich selbst und andere Fahrgäste zu gefährden.


Felix3526 
Fragesteller
 23.09.2020, 15:14

Das hat er gemacht aber er wurde darauf hin nur angeschnauzt das wir Pech haben und in dem Bus waren nur Schüler die der gleichen Meinung wie er waren und für die das kein Problem war.

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Felix3526 
Fragesteller
 23.09.2020, 15:25
@MaryLynn87

? Warum weil er den Busfahrer höflich gefragt hat 10 sek auf uns zu warten?

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MaryLynn87  23.09.2020, 15:25
@Felix3526

Nein, weil er trotzdem dass der Fahrer gesagt hat, er würde nicht warten auch noch die Tür blockiert hat.

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xyz911  23.09.2020, 16:03

Tatsächlich übt der Fahrer zwar das Hausrecht aus und stellt somit praktisch die "Exekutive" der Beförderungsbedingungen dar; frei handeln darf er dabei aber nicht, alle Aktionen wie Beförderungsverweigerung müssen gerechtfertigt sein.

Deinem zweiten Absatz stimme ich aber zu.

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Der Busfahrer kann selbst entscheiden, ob er jemanden Transportiert oder nicht. Er hat also im Bus eine Art "Hausrecht". Er darf jemanden theoretisch auch völlig Grundlos rauswerfen. Letzteres wird er aber nicht tun, da er in dem Fall Ärger mit seinem Arbeitgeber bekommen könnte.


xyz911  23.09.2020, 15:54

Nein, nur der erste Satz stimmt. Und der stimmt auch nur insofern, als dass es im Ermessen des Personals liegt, ob die Beförderungsbedingungen eingehalten werden.

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) grundsätzlich eine Beförderungspflicht, solange die geltenden Beflrderungsbedingungen eingehalten werden. Grundlos kann das Fahrpersonal also niemanden von der Beförderung ausschließen.

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Ja, ist es.

Der Busfahrer hat klare Anweisungen gegeben, die missachtet wurden.