Vom Busfahrer rausgeschmissen?
Moin, folgendes ist heute passiert: Da der Bus ein zwei Minuten zu früh war hat mein Kumpel uns die Tür für ca. 20sek offen gehalten. Der Busfahrer hat zuerst par ansagen gemacht das er aus der Tür gehen soll, als wir drinnen waren hat er das dann auch gemacht ( zu dem Zeitpunkt war der Bus immernoch eine Minute zu früh). Dann hat er meinen Kollegen aufgefordert auszusteigen, das hat er natürlich nicht eingesehen und ist sitzen geblieben, daraufhin ist der Busfahrer nach hinten gekommen und sagte " willst du mich näher kennenlernen?!" Darauf hin ist mein Kumpel dann ausgestiegen. Er kam auf Grund dessen 15 min zu spät zu einer Englisch Klausur.
Ist das gerechtfertigt vom Busfahrer?
4 Antworten
nein darf er nicht
in solchen fällen musst du dir die ausweisnummer vom bvg fahrer geben und dann bei bvg anrufen und das dort klären
ist mir selber schon wiederfahren und war im recht, weshalb der busfahrer eine strafe ezahlen musste
Der Busfahrer hat das Hausrecht. Er darf rausschmeißen wen er will.
Dein Freund hätte den Busfahrer ansprechen können "meine Fruedne laufen da noch, können Sie bitte kurz warten?" - anstatt sich in die Tür zu stellen und somit sich selbst und andere Fahrgäste zu gefährden.
Das hat er gemacht aber er wurde darauf hin nur angeschnauzt das wir Pech haben und in dem Bus waren nur Schüler die der gleichen Meinung wie er waren und für die das kein Problem war.
? Warum weil er den Busfahrer höflich gefragt hat 10 sek auf uns zu warten?
Nein, weil er trotzdem dass der Fahrer gesagt hat, er würde nicht warten auch noch die Tür blockiert hat.
Tatsächlich übt der Fahrer zwar das Hausrecht aus und stellt somit praktisch die "Exekutive" der Beförderungsbedingungen dar; frei handeln darf er dabei aber nicht, alle Aktionen wie Beförderungsverweigerung müssen gerechtfertigt sein.
Deinem zweiten Absatz stimme ich aber zu.
Der Busfahrer kann selbst entscheiden, ob er jemanden Transportiert oder nicht. Er hat also im Bus eine Art "Hausrecht". Er darf jemanden theoretisch auch völlig Grundlos rauswerfen. Letzteres wird er aber nicht tun, da er in dem Fall Ärger mit seinem Arbeitgeber bekommen könnte.
Nein, nur der erste Satz stimmt. Und der stimmt auch nur insofern, als dass es im Ermessen des Personals liegt, ob die Beförderungsbedingungen eingehalten werden.
Im öffentlichen Personennahverkehr gilt gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) grundsätzlich eine Beförderungspflicht, solange die geltenden Beflrderungsbedingungen eingehalten werden. Grundlos kann das Fahrpersonal also niemanden von der Beförderung ausschließen.
Ja, ist es.
Der Busfahrer hat klare Anweisungen gegeben, die missachtet wurden.
Blödsinn. Das Personal ist dazu berechtigt, Fahrgäste bei Fehlverhalten von der Fahrt auszuschließen. Das Aufhalten von Türen zählt in diesem Sinne als Fehlverhalten.
Und nur nebenbei bemerkt: Es gibt etliche Busunternehmen, nicht alles ist die BVG. Außerdem reicht für eine Beschwerde auch die Amgabe von Linie, Haltestelle und Uhrzeit, kein Mitarbeiter muss Fahrgästen einen Dienstausweis zeigen.