Kann ich als Fahrschüler bei Unfall angezeigt werden?
Hallo!
Eine Bekannte von mir hatte in der Fahrprüfung einen kleinen Unfall, bei dem ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde. Nun hat der Fahrer des anderen Fahrzeugs Anzeige gegen die Fahrschule UND den Fahrschüler gestellt.
Nun meine Frage. Ist das rechtens und kann man wegen der Anzeige für den Führerschein gesperrt werden, bis das ganze geregelt ist?
6 Antworten
Kann ich als Fahrschüler bei Unfall angezeigt werden?
Ja.
kann man wegen der Anzeige für den Führerschein gesperrt werden
Je nach Anzeige, ja.
Eventuell ist aber ausser dem Prüfer niemand mit im Auto. Bei meiner Fahrprüfung war der Fahrlehrer jedenfalls auf dem Strassenverkehrsamt geblieben bis Ende der Prüfung.
Ja, das ist durchaus möglich!
Es kommt auf seinen Ausbildungsstand an. Manche Fahrfehler dürfen kurz vor der Fahrprüfung einfach nicht mehr passieren. Hat der Fahrlehrer aufgrund des Ausbildungsstandes eigentlich keinen Anlass zum Eingreifen, gilt er nicht mehr als Fahrzeugführer. Der Fahrschüler haftet zumindest für den entstandenen Schaden mit.
(Siehe https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/unfall-in-der-Fahrschule)
Naja, sie war weder unter Drogen noch Alkoholeinfluss und hat sich dem Fahrlehrer nicht widersetzt. Laut ihrer Aussage hat der Fahrlehrer das parkende Auto selbst nicht gesehen, aber das glaube ich nicht. Ein Fahrschulauto hat keine toten Winkel und der Fahrlehrer hätte es sehen müssen. Ich hab das Gefühl, dass meine Bekannte gelogen hat.
Sie muss nicht gelogen haben. Üblicherweise stellen die Geschädigten zunächst auch nur deswegen erst mal Anzeige gegen alle, die womöglich auch nur evtl haftbar sein könnten, damit dann, wenn der echte Verursacher und Haftende feststeht, dieser auch schon zur Rechenschaft gezogen werden kann und im Worst Case nicht noch mal alle Rechtsschritte notwendig sind.
Und es sind auch nicht erst Drogen o.ä. notwendig, sondern es kommt darauf an, wie genau es zu dem Unfall kam: handelte der Fahrschüler grob fahrlässig, vorsätzlich oder gegen die Anweisung des Fahrlehrers, muss er mit einer Mithaftung rechnen. Und da gibt es etliche Möglichkeiten. Es ist diesbezüglich auch zu unterscheiden zwischen der sogenannten Kraftfahrzeugführerhaftung und der allgemeinen Verschuldenshaftung.
Hier findest Du als Beispiel mal einen Fall inkl. einem Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz:
Darin wird sich widersprochen. Der Fahrschüler haftet grundsätzlich nicht für Schäden bei einem Unfall, weil nicht der Fahrer, sonderen das Fahrzeug versichert ist. Ausnahmen sind, grobe Fahrlässigkeit wie z.B. Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluß. Selbst dann kann der Versicherungsnehmer nur bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden. Das kann natürlich die Fahrschule dann an den Schüler weiterreichen.
Anzeige weswegen? Die fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Oder wurden dabei Personen verletzt? Dann kommt die Anzeige nicht vom Unfallgegner, sondern von der Polizei (fahrlässige Körperverletzung ist ein Offizialdelikt und muß von Amts wegen verfolgt werden).
Ausserdem hat das nichts mit der Begleichung des entstandenen Schadens zu tun, das wäre ein zivilrechtlicher Vorgang, und hat nichts mit angezeigt werden zu tun. Dafür ist das Fahrzeug als solches versichert, so wie jedes KFZ.
Die Anzeige ist wegen dem Unfall. Sie hat das Auto des anderen beim seitwärts einparken übersehen und ist vorne aufgefahren. Personen wurden dabei keine verletzt, da das Auto parkte.
Der Fahrer des anderen Autos war extrem hysterisch und hat, wie gesagt, Fahrschule und meine Bekannte angezeigt.
Meine Bekannte hat erzählt, dass sie nun für den Führerschein gesperrt sei, bis das alles geregelt ist. Aber ich glaube ihr das nicht so wirklich.
Natürlich ist das rechtens, sie war ja der Fahrer. Für solche Fälle ist die Fahrschule versichert und so lange der Unfall nicht grob verlässig war hat das keinerlei Auswirkung auf ihren Führerschein.
Sie erzählte mir, dass sie gesperrt wurde, um den Führerschein fortzuführen. Aber das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Im Internet habe ich dazu nichts gefunden, deshalb wollte ich hier einmal nachfragen.
Für einen Auffahrunfall bekommt man den Führerschein nicht entzogen. Deshalb kann das nicht sein.
Sofern du nicht grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hast nein, da kann dir als Fahrschüler praktisch nichts passieren
Sie erzählte mir, dass sie gesperrt wurde, um den Führerschein fortzuführen. Aber das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Im Internet habe ich dazu nichts gefunden, deshalb wollte ich hier einmal nachfragen.
Sie erzählte mir, dass sie gesperrt wurde, um den Führerschein fortzuführen. Aber das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Im Internet habe ich dazu nichts gefunden, deshalb wollte ich hier einmal nachfragen.
Nein, das ist grottenfalsch. Der Fahrschüler hat ja überhaupt keinen Führerschen. Ergo kann er auch nicht haftbar gemacht werden. Der Fahrlehrer hätte aufpassen müssen.