daten von damalige Fahrschülern bei fahrschule für immer gespeichert?

5 Antworten

Die Daten wo und wie man zum Füherschein kam werden im zentralen Bundesregister gespeichert. Sollten irgendwelche Probleme auftauchen kann die Fahrschule ohnehin nicht helfen, das geht dann über die Führerscheinstelle des Landkreises des Wohnorts.

Sicherlich werden Daten von den Fahrschulen gespeichert, hat aber wohl mehr Steuerrechtliche Gründe. Nach einer gewissen Verjährungsfrist werden die warscheinlich vernichtet (sind ohnehin Niemandem von Nutzen da die Prüfung und Prüfungszulassung, was ja das Wesentliche am FS ist, nicht von der Fahrschule gemacht, nur begleitet wurde).

Du hast da ziemlich Wortsalat gemacht:

Die Angestellten der Fahrschule sind in der Personalabteilung registriert. Die Kunden/Fahrschüler in der Kundendatenbank.

Nach Ablauf der Verjährungsfrist werden die Daten wohl gelöscht.
Das Du den Führerschein bestanden hast, wurde ja nicht vom Fahrlehrer, sondern vom Prüfer der Führscheinstelle bestätigt. Dort sind Deine Berechtigungen gespeichert.

Nein, gemäß Datenschutzgesetz müssen die Daten nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet werden. Bis dahin sind die Daten natürlich gespeichert.

Die Daten der Fahrschüler werden 10 Jahre gespeichert.

Danach werden die Daten vernichtet.

Sollte ein Fahrschüler seinen Führerschein bestehen und danach sehr negativ auffallen kann man von der Fahrschule verlangen die Aufzeichnungen der Fahrten vor zu legen. Dies ganze kann bis zu 10 Jahre nach bestandener Prüfung verlangt werden. Bis dahin müssen also die Daten gespeichert werden. Aber keine Angst die Fahrschulen sind auch an das Datenschutzgesetz gebunden

Die bestandene Prüfung wird bei der Behörde gespeichert - die Fahrschule muß nichts speichern ( Kann ja bei Pleite völlig von der Bildfläche verschwinden )