Kann Ex fordert Geld zurückfordern ohne Vertrag?
Mein Exfreund gab mir während unserer Beziehung Geld, obwohl er über meine finanzielle Lage informiert war ich befinde mich in der Privatinsolvenz, dass wusste er. Auch das ich Ubterhslt für mein Kind zahle. Einen Vertrag gibt es nicht. Nun fordert er das Geld zurück und droht mit einem Anwalt. Womit muss ich jetzt rechnen?
Vielen Dank für eure Antworten
10 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Ob es sich hierbei um Geldgeschenke oder um Darlehen gehandelt hat, haengt von den naeheren Umstaenden im Einzelfall ab. Darlehen musst du zurueckzahlen, Geldgeschenke hingegen nicht.
Im Streitfall wird man ohne gegenteilige Beweise wohl eher von Darlehen ausgehen muessen. Dass du, wie du in einem deiner Kommentare schreibst, auch schon nachweisbar einzelne Betraege zurueck gezahlt hast, spricht erst einmal zusaetzlich fuer Darlehen und gegen Geschenke. Vermutlich wirdst du um eine Rueckzahlung nicht herum kommen.
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Deswegen sollte man bei rechtlichen Dingen nichts tun, bevor man mit seinem Anwalt (oder Beratungsstelle) gesprochen hat.
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Dennoch schwaecht das deine Argumentation ungemein, nach der es sich nicht um Darlehen sondern um Geschenke gehandelt haben soll. Wieso zahlst du Teilbetraege von Geldgeschenken zurueck? Das klingt erst einmal ziemlich unglaubwuerdig.
Eines schriftlichen Vertrages bedarf es hier nicht. Dein Ex kann beweisen, dass er dir das Geld gegeben hat. Seine Behauptung, es habe sich dabei um Darlehen gehandelt, wirst du nur sehr schwer entkraeften koennen (wahrscheinlich gar nicht).
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Das könnte dich in Schwierigkeiten bringen. Wenn er nachweisen kann, dass die Beträge geliehen waren, gefährdet es deine Restschuldbefreiung. Wie du sicher weißt, darfst du während des Insolvenzverfahren keinen neuen Schulden machen.
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Ich weiss, und er weiss ja auch, das ich mich in der Insolvenz befinde und gab es mir trotzdem
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Er ist nicht für deine "Wohlverhaltensphase" verantwortlich. Die Frage ist, ob er beweisen kann, dass er dir das Geld geliehen hat, und dass es nicht geschenkt war, oder ein Beitrag zum gemeinsamen Haushalt. Wenn er es kann, bist du in Schwierigkeiten.
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Die Frage ist, ob er beweisen kann, dass er dir das Geld geliehen hat
Das wird er in der beschriebenen Situation wahrscheinlich gar nicht muessen. Auch ohne entsprechende Beweise wird ein Gericht wohl erst einmal davon ausgehen, dass es sich um Darlehen gehandelt hat und eben nicht um Geldgeschenke. Dies ganz besonders weil sie ja auch schon Teilbetraege nachweisbar zurueck gezahlt hat.
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..., daß er zum Anwalt geht.
Ja, und? Hat er schriftliche Unterlagen darüber????
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möglich, aber Forderungen muß ich auch irgendwo belegen können
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Was will er denn fordern, wenn du in der Privatinsolvenz bist? Da kann er sich ja nur hinten anstellen.
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Nein, wenn während der Insolvenz neue Schulden gemacht werden, fällt unter Umständen die Restschuldbefreiung flach. Dann war das gesamte Verfahren für die Katz.
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Nicht belegbare private Zahlungen. Dafür hat sie ihm wahrscheinlich ja auch in dieser Zeit den Haushalt geführt.
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Das ist eine Frage der Beweislage und vor allem eine andere Argumention als in deiner ursprünglichen Antwort. Wenn es Zuschüsse zur Haushaltführung waren, müsste er sich auch nicht in der Insolvenz hinten anstellen, wie du geschrieben hast, weil es überhaupt keine Grundlage für eine Forderung gäbe.
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Fordern kann er ja - ob er damit durchkommt, steht auf einem anderen Blatt.
Hat er Zeugen für die Geldübergabe?
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Er hatte mir das Geld auch nicht in einem Betrag gegeben und ich hatte auch gezögert, es anzunehmen. Er sagte,wen man liebt dem hilft man. Ich habe ihn immer gesagt, ich werde es ihm nicht zurückzahlen können. Und jetzt macht er solch einen Scheiss...
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Ich bestreite ja auch nicht, dass er mir Geld gab. Aber er fordert es nun zurück, obwohl er wusste und weiss, ich kann es derzeit nicht zahlen und droht nun mit einem Anwalt.
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Auf meinem Girokonto nicht, er hatte es mur auf meine Visakarte überwiesen, die auf Guthabenbasis läuft.
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Quatsch. Das beweist garnichts. Außer, dass er ihr das Geld gegeben hat und das sagt sie ja schon von sich aus.
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1. Stimmt, aber genau dafür ist es ein Beweis, hier wurde nach Zeugen dafür gefragt.
2. Es beweist Teilrückzahlungen, das ist bei Geschenken nicht üblich.
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Ja, die Teilrückzahlungen waren keine gute Idee. Beim nächsten Mal vielleicht erstmal fragen, bevor man was macht und nicht umgekehrt.
Wobei ich eh nicht nachvollziehen kann, wie man in die Privatinsolvenz kommt. Ich mein, ich habe auch Schulden und dehne meine Möglichkeiten ziemlich aus. Aber Insolvenz ist nen weiter Weg. In der Regel kann man sich im Zweifel ja auf kleine Raten einigen, wenns nicht anders geht.
Ich habe aus moralischen Gründen kleine Beträge gezahlt. Aber es gibt eben keinen Vertrag darüber wieviel er mir gab ect. Er wusste auch über meine finanzielle Situation.