Angaben im Verwendungszweck, bei Onlineüberweisungen an Hartz IV Empfänger?

6 Antworten

Der Empfänger soll nun in meinem Auftrag die Barzahlung für mich übernehmen.

....

wieso überweist Du nicht gleich an den richtigen Empfänger?

wäre doch viel besser als dieser Umweg, der dem SGBII Empfänger nur Ärger einbringt (und Erklärungsnot)


VisionNr1 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 22:10

ich kann selber nicht in bar bezahlen,weil ich im Krankenhaus liege. Und wie oben schon geschrieben, kann ich keine Online Überweisung oder Überweisungsträger nutzen, es geht nur per Barzahlung.

Und da ich auf dieser Station,kein Besuch empfangen kann bzw. darf(durch Corona),war die Online Überweisungen an den Mittelsmann, der dann für mich die Barzahlung übernimmt der einfachste Weg.

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VisionNr1 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 22:41

Was sagst du denn zu der Idee von Blindi56?

Wäre denn diese Angabe "zur Weiterleitung" im Verwendungszweck erst einmal okay

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VisionNr1 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 22:56

Ich bedanke mich bei Dir, für deine Hilfe und deine schnellen Antworten...👍🏻🤗

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Wenn er eine Quittung für die Zahlung bekommt, dann sollte das als evtl. benötigter Nachweis ausreichen, dann überweise ihm das Geld einfach auf den Cent genau auf sein Konto, dass sollte dann ja mit der Barzahlung übereinstimmen und durch die Quittung belegbar sein.

Außerdem, wenn er nicht gerade in den nächsten 3 oder 4 Monaten einen WBA - stellen muss, würde dass das Jobcenter im Normalfall gar nicht mitbekommen.

Ich möchte jetzt mal gar nicht wissen, warum du meinst, nicht selber zahlen zu können. Aber unanhängig davon, ob dein Freund Probleme bekommen könnte, wenn man ihm das Geld als Einkommen anrechnen will (er könnte ja noch keicht nachweisen, wenn er es direkt weiter überwiesen hat) verstößt er gegen das Geldwäschegesetz, da er wie jeder bei Kontoeröffnung erklärt hat, dass das Konto nur für eigenes Geld genutzt wird. Damit sollen genau solche Manipulationen verhindert werden.


VisionNr1 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 22:10

ich kann selber nicht in bar bezahlen,weil ich im Krankenhaus liege. Und wie oben schon geschrieben, kann ich keine Online Überweisung oder Überweisungsträger nutzen, es geht nur per Barzahlung.

Und da ich auf dieser Station,kein Besuch empfangen kann bzw. darf(durch Corona),war die Online Überweisungen an den Mittelsmann, der dann für mich die Barzahlung übernimmt der einfachste Weg.

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AnitaAn  13.07.2020, 22:14
@VisionNr1

Sorry, ich hatte das nicht so verstanden, dass der Empfänger keine Überweisung will sondern Barzahlung.

Dann bleibt immer noch, dass er das Konto dafür eigentlich nicht nutzen darf.

Und wenn er es nicht weiter überweist, sondern für die Weiterleitung bar abhebt, hat er natürlich echte Probleme, dass ggf. dem Jobcenter nachzuweisen. Da sollte er auf einer Quittung des Empfängers bestehen.

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VisionNr1 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 22:21
@AnitaAn

Eine Quittung bekomme ich bzw. Der Mittelsmann natürlich. Ich dachte nur mit einer anständigen Angabe im Verwendungszweck, bleiben eventuelle Fragen des Hartz4 Amtes vornherein aus.

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VisionNr1 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 22:56
@AnitaAn

Ich bedanke mich bei Dir, für deine Hilfe und deine schnellen Antworten...👍🏻🤗

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VisionNr1 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 22:40

Was sagst du denn zu der Idee von Blindi56?

Wäre denn diese Angabe "zur Weiterleitung" im Verwendungszweck erst einmal okay

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AnitaAn  14.07.2020, 16:42
@VisionNr1

zusammen mit der Quittung sollte es als Nachweis gegenüber dem Jobcenter ausreichen

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Nur ein Bsp. für den Verwendungszweck: "Mit diesen 50 € bitte den Handwerker zahlen - vielen Dank für die Hilfe".

Man muß halt erkennen können, daß der Zahlungsempfänger nur im Auftrag handelt und keinen geldwerten Vorteil vom Erhalt der Überweisung hat.

Allerdings gibt es keine Garantie darauf, daß das Jobcenter den Zahlungseingang nicht dennoch (zunächst) als Einnahme/Einkommen wertet.

"Zur Weiterleitung in betrügerischer Absicht an XYZ".

Du kannst keine Online-Überweisung tätigen, aber deinem Bekannten kannst du das Geld online überweisen. Und erwartest ernsthaft von uns, dass wir diese Räuberpistole glauben. Ja nee, ist klar.