Kann ein Jäger einfach mit Begehungsschein ins Revier fahren und jagen?Oder muss die Jagd angemeldet/ausgeschildert werden?Wegen Sicherheit und Spaziergänger?

3 Antworten

Kann ein Jäger einfach mit Begehungsschein ins Revier fahren und jagen?

Ja.

  

Oder muss die Jagd angemeldet/ausgeschildert werden?Wegen Sicherheit und Spaziergänger?

Nein.

"Anmelden" bei wem auch? Wie genau sollte denn so eine "Genehmigung" ablaufen?

Und was sollte dann genau passieren als Folge dieser theoretischen "Anmeldung"?

Müsste dann die Polizei zum Wald bzw. Feld / Acker fahren, dort ganz leise (um das Wild nicht zu verscheuchen) das ganze Revier ablaufen und alle Spaziergänger darin suchen und sie auffordern den Wald zu verlassen? Und erst dann darf der Jäger in den Wald? Oder wie genau stellst Du Dir das vor?

Dazu kommt: Gejagt wird 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Dann könnte man ja immer das komplette Jahr am Stück 24/7 anmelden. Als Jäger bin ich fast jeden Tag draußen im Revier, nach dem rechten sehen. Und das natürlich auch immer mit Waffe, das sich ja immer etwas ergeben könnte wofür ich sie benötige.

Und was die Schilder angeht:

Siehe hier, da hatten wir das schonmal, da habe ich das ausführlicher erklärt: https://www.gutefrage.net/frage/jaeger-muessen-keine-warnschilder-aufstellen#answer-438846552

Schilder werden nur bei großen sogenannten Drückjagden aufgestellt, da dort quasi "alle Tiere im Wald bewegt werden". Bei einer normalen Jagd durch eine oder zwei Personen wird nicht mehr Wild beunruhigt als durch Dich als Spaziergänger (im Zweifel sogar weniger). - Ich kann ein Reh auf einer Wiese erlegen und 60m daneben äsen andere Rehe und gucken nur kurz.

  

Um es mal mit einem Gleichnis zu sagen:

Müssen denn alle Deine Autofahrten auf der Straße angemeldet werden, wegen der "Nicht-Autofahrer" die da auch unterwegs sind? So "wegen der Sicherheit"?

Nein, denn das ist für alle Menschen vollkommen normal, das Du da auf der Straße jederzeit mit Autos zu rechnen hast. Also hast Du Dich auch als Nicht-Autofahrer achtsam zu verhalten und mitzudenken. – Und genauso normal ist es auch, das Du in der unbefriedeten Landschaft immer und überall mit einem Jäger zu rechnen hast. Auch wenn das heute vielen Menschen die abseits der Jagd groß geworden sind nicht mehr bewusst zu sein scheint.

  

Und als Jäger musst Du, genau wie der Autofahrer auf der Strasse, eben aufpassen was Du machst, da dort immer auch andere Menschen sein können.

 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

Ddevil77 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 11:52

Dachte das es wegen eventueller Spaziergänger gesichert, gekennzeichnet oder abgesperrt werden muss ?

Waldmensch70  20.03.2025, 13:23
@Ddevil77
Dachte das es wegen eventueller Spaziergänger gesichert, gekennzeichnet oder abgesperrt werden muss ?

Nein, das ist nicht der Fall. Wie oben erklärt.

Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Die Jagdausübung muß nicht bekannt gegeben werden. Jagd ist eine übliche Nutzung, so daß andere Waldbesucher davon ausgehen müssen, daß gejagt wird. Eine Ausnahme bilden - in einigen Fällen - größere Gesellschaftsjagden. In den Fällen wird das entsprechende Gebiet beschildert und ggf. die Termine bekannt gegeben.

Jäger dürfen nicht "einfach so" zur Jagd gehen, sie sind an die Schonzeiten gebunden. Rotwild darf in der Regel von August bis Januar gejagt werden, Rehböcke von Mai bis Mitte Oktober, Rebhühner lediglich im September und Oktober.

Ebenso ist ganz klasr geregelt, wo genau gejagd werden draf und wo nicht.

Hier:  Es gibt klare Vorgaben, welche Waldgebiete überhaupt als Jagdbezirke infrage kommen. Dabei gilt:

  • In befriedeten Gebieten ist die Jagd in Deutschland generell verboten. Dazu gehören Ortschaften ebenso wie Bereiche, in denen sich Gebäude befinden oder Friedhöfe. Es gibt hier nur selten Ausnahmen.
  • Auch an allen Orten, die der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit dienen, ist die Jagd untersagt.
  • Des Weiteren darf die Jagd in einem Umkreis von 300 m um Futterstellen, die für Schalenwild eingerichtet wurden, nicht durchgeführt werden. Ausgenommen ist hier lediglich das Schwarzwild.
  • Auch Naturschutzgebiete sind generell jagdfreie Zonen. Hier gibt es auch keine Ausnahmen.
  • Auf die Jagd muss außerdem nahe der Reviergrenze konsequent verzichtet werden.

Quelle: https://jagd1.de/magazin/wald-und-jagdrecht-rechtliche-grundlagen-und-vorgaben/?srsltid=AfmBOop_4f63gqIBIjCbGqNMvwW4UvQO0Xyr47F_xCRH4QhyfNXRWZoi


Waldmensch70  20.03.2025, 09:26
Jäger dürfen nicht "einfach so" zur Jagd gehen, sie sind an die Schonzeiten gebunden.

Nicht böse gemeint, aber:

Das war nicht wirklich die Frage und die beiden Dinge hängen auch nicht zusammen.

Erstens: Natürlich dürfen Jäger "einfach so" zur Jagd gehen. Es gibt keine Tage im Jahr an denen es ihnen "verboten wäre". Sie müssen nur darauf achten, was sie in dem Moment auch jagen dürfen. Aber das müssen sie ja ohnehin. Die Tatsache dass ich "rausgehe zur Jagd" ist von der Schonzeit auf ein bestimmtes Wild unabhängig.

Und Zweitens gibt es auch Tiere ohne explizite Schonzeit. Bei denen hat der Jäger dann einfach von sich aus auf den Mutterschutz zu achten. Wie z.B. bei Schwarzwild, da das keine explizite Setzzeit mehr hat (dieman als Schonzeit deklarieren könnte) sondern sich das ganze Jahr hindurch vermehrt.

Gejagt wird als faktisch 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.

Ebenso ist ganz klasr geregelt, wo genau gejagd werden draf und wo nicht.

Auch das war nicht wirklich Inhalt der Frage. Die Punkte die Du auzfzählst sind für den Spaziergänger in Wald, Feld und Flur nicht relevant.

Es ging dem Fragesteller darum, ob ich als Jäger jedesmal irgendwo "anmelden muss", wenn ich rausgehe um etwas zu jagen. Und das ist nicht der Fall.

tryanswer  20.03.2025, 01:51

Sorry, aber die Quelle ist murks, zumindest aber ungenau.

In befriedeten Gebieten darf die Jagd durchaus ausgeübt werden. Lediglich der Einsatz von Schußwaffen bedarf einer gesonderten Genehmigung.

Jagd in Naturschutzgebieten ist erlaubt, sofern der Schutzzweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Man darf durchaus die Reviergrenzen bejagen, es ist nur üblich es nicht oder nur verhalten zu tun.