Ist es fahrlässig, wenn ein Jäger im Wald schießt?
Ist es fahrlässig, wenn ein Jäger im Wald Wildschweine jagt, wenn Menschen in der Nähe sind? Die Frage bezieht sich nicht direkt auf das Schiessen, sondern eher auf die Tatsache, dass die Wildschweine, auf die geschossen wurde eine, Gefahr für Spaziergänger im Wald sind - Ist das fahrlässig?
Genau das ist mir eben passiert. Bin Jäger begegnet im Wald (komischer Typ) und habe ihn noch kurz angesprochen. Bin dann weiter gelaufen und später wieder umgedreht, auf dem Rückweg habe ich eine Bache und 2 Frischlinge (schon größer) wie die geisteskranken hab über das Feld rennen sehen, kurz nachdem Schüsse gefallen sind, aber nicht direkt auf mich zu. Irgendwann sah mich die Bache und in dem Moment, wo sie mich sah, änderte sie die Richtung und dann rannten sie direkt auf mich zu! Ich blieb ruhig (und mein Hund auch). Erst ca. bei ca. 20m Entfernung änderte die Bache ihre Richtung. Kürzlich wurde erst ein Hund durch ein Wildschwein hier in der Gegend getötet. Ich fühlte mich, wie man sicherlich verstehen kann, in Leib und Leben bedroht! Darum die Frage, ist das fahrlässig seitens Jäger, mich durch das schießen, welches die Tiere immens aufschreckt, zu gefährden? Denn er wusste, dass ich in der Nähe bin (sie fingen ca. 5 Min, nach dem ich ihnen begegnete, an zu schießen). Bitte nur Antworten von Nutzern, die mindestens etwas hinsichtlich Jagd und/oder geltendem Recht vertraut sind, danke.
11 Antworten
Hallo,
Damit, dass Menschen in der Nähe sind, ist im Wald immer zu rechnen, auch wenn sie nicht zu sehen sind, und ich nicht gerade mit ihnen gesprochen habe. Deshalb darf ich nur so schießen, dass die Flugbahn in direkter Linie auf einen sicheren "Kugelfang" führt, also den sichtbaren Erdboden. Die direkte Gefährdung durch den Schuss muss ich als Jäger immer zu 100 % ausschließen, auch wenn es extrem unwahrscheinlich sein mag, dass ausgerechnet hinter dem Busch, vor dem das Wild steht, ein Pilzsucher, Hundausführer, etc. hockt: wenn ich nicht sehe, wie es dahinter weitergeht, darf ich nicht schießen. Noch viel unwahrscheinlicher finde ich allerdings die von dir ins Spiel gebrachte indirekte Gefährdung durch flüchtendes Wild. Gibt es irgendwo auf der Welt einen dokumentierten Fall, dass durch Wild, das durch einen Schuss aufgeschreckt wurde, jemand zu Schaden kam, der fünf Gehminuten entfernt war? Und kann es nicht auch passieren, dass Wild aufgescheucht wird, ohne dass geschossen wird, zB auch durch einen Spaziergänger mit oder ohne Hund? Warum sollte das dann weniger gefährlich sein? In welchem Umkreis um dich und deinen Hund darf sich also niemand mehr aufhalten, wenn ihr draußen seid, damit ihr nicht durch aufgescheuchtes Wild gefährdet werdet?
Auch ich bin nicht damit vertraut, kann mir aber sehr gut vorstellen, dass der Jäger dafür haftet. Was man sich vorstellen kann, was rechtens ist, und wie das Gericht entscheidet,.... das ist leider dreierlei.
Was Dich betrifft: Finde heraus, wann Jagd- und Schonzeit ist. Ich frage mich, ob zu einer Zeit, wo Frischlinge unterwegs sind, nicht eher Schonzeit sein könnte.
In der Jagdsaison gehst Du eben nicht ausgerechnet in den Wald. Nur Treibjagden sind auch tagsüber. Ansonsten sind die Jäger eher in der Morgendämmerung unterwegs, wo die meisten noch schlafen. Solltest also ausweichen können.
Deine Geschichte ist recht merkwürdig. Vielleicht ein Wilderer.
Wenn Wild nicht so gut schmecken würde, würde ich sagen: Jäger sind Mörder.
Danke. Also so wie ich gelesen habe, dürfen die jagen, wann sie wollen, was auch OK ist. Damit habe ich grundsätzlich kein Problem. Eine Treibjagd war war das nicht, es waren nur 2. Bei einer Treibjagd, so, wie ich das kenne sind da deutlich mehr Jäger und Helfer im Einsatz. Glaube waren keine Wilderer.
"jagen, wann sie wollen"?!
Ich bin aus Österreich. Hier wäre so etwas aus der Welt. Doch selbst in Österreich ist es überall anders. Hier mein erster Treffer, Oberösterreich:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=20000471
Mutter mit Frischlingen.... das geht GAR NICHT.
Es ist nicht immer möglich dass ein Jäger plant wo die Tiere hinlaufen, wenn der Schuss daneben geht. Dass die Tiere Waldwege auf ihrer Flucht kreuzen, lässt sich nicht immer verhindern.
Hier bei uns im Pfälzer Wald werden vom Jäger Warnhinweise aufgestellt, wenn er eine Jagt durchgeführt wird. Zudem ist man angehalten auf den Wegen zu bleiben und seine Hunde an der Leine zu lassen. Auf den entsprechenden Webseiten deines Kreises gibt es auch Infos über aktuelle Jagten. Falls bei dir keine Warnhinweise aufgestellt wurden, würde ich mich bei der Jagdbehörde deines Kreises tatsächlich mal beschweren. Das sollte eigentlich immer gemacht werden, damit Passanten zumindest bescheid wissen.
Wenn dich jetzt ein von Adrenalin getriebenes Wildschwein auf dem Waldweg (fast) angreift, weil es gerade vor dem Jäger auf der Flucht ist, dann ist das wohl ein sehr unglücklicher Zufall gewesen. Wie bei allen Begegnungen mit wilden Tieren, soll man Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen. Das hast du ja auch richtig gemacht.
Falls du dir um die Schüsse Sorgen machst, kann ich dich beruhigen. Soweit ich das weiß dürfen Jäger nur bei sehr deutlicher Sicht auf die Tiere schießen. Ohne sicheren Kugelfang (wie ein Hügel oder der Boden) darf nicht geschossen werden. Ein Jäger haftet zu 100% wenn er jemanden verletzen oder töten sollte und auch bei Sachschäden. Das Risiko geht niemand leichtsinnig ein.
LG Knom
Hier bei uns im Pfälzer Wald werden vom Jäger Warnhinweise aufgestellt, wenn er eine Jagt durchgeführt wird. Zudem ist man angehalten auf den Wegen zu bleiben und seine Hunde an der Leine zu lassen. Auf den entsprechenden Webseiten deines Kreises gibt es auch Infos über aktuelle Jagten.
Nochmal, auch hier:
Das gilt nur für groß angelegte Drückjagden. Aber nicht für den einzelnen Jäger, der in sein Revier geht um zu jagen.
Ich glaube kaum, das Jäger XY jedesmal einen Vermerk auf einer Webseite macht und alle Zugangswege in den Wald absperrt, wenn er mit Büchse und Jagdhund eine Rund alleine im Revier dreht und den ggf. günstig stehenden Bock oder die Sau schiesst. Auch nicht im Pfälzer Wald. Die Webseite möchte ich sehen.
Da geb ich dir Recht, vielleicht kam das nicht so rüber. Die Warnhinweise werden hier bei geplanten Jagten aufgestellt. In der Zeitung und auch auf der Webseite wird das hier angekündigt. Einzelne Jäger meinte ich nicht damit 🤪
LG Knom
Ja, genau "Drückjagd am Samstag..."
Danke Dir für die Richtigstellung, ich dachte schon, da gäbe es in einigen Teilen Deutschlands ganz komische Regeln, von denen uns noch Keiner erzählt hat.
😀👍
Bei so einer Drückjagd gehen zig Treiber durch den Wald und es stehen etliche Jäger über den ganzen Wald verteilt an strategisch sinnvollen Plätzen und schiessen gleichzeitig auf das betreffende Wild, das sich zeigt und zum Abschuss frei gegeben wurde.
Die werden auch bei uns angekündigt, die Zugangswege in den Wald werden mit Flatterband und Hinweisen versehen etc. Manchmal, wenn da eine Strasse direkt durch den Wald führt, stehen da sogar welche mit Kelle und Warnweste und halten den Verkehr an, wenn eine Rotte sauen durchwechselt oder ermahnen die Autofahrer dort nur ganz langsam und vorsichtig durch zu fahren, weil da eine Jagd stattfindet. Das alles kenne ich auch.
Das ist eine komplett andere Sache als ein einzelner Jäger der allabendlich in das heimische Revier spaziert um sich auf einen Hochsitz zu setzen oder auf die Pirsch zu gehen.
"Soweit ich das weiß dürfen Jäger nur bei sehr deutlicher Sicht auf die Tiere schießen. "
Und wieso erschießen sich die Jäger gegenseitig, weil sie sich für ein Schwein gehalten haben? Weil sie auf alles schießen, was sich da im Maisfeld bewegt hat.
Danke wenigsten eine etwas hilfreiche Antwort. Genau deswegen ist ja die Frage, ob es fahrlässig ist. Denn er kann ja nicht wissen, wo die hinlaufen, er wusste aber, dass ich in der Nähe bin. Somit konnte er nicht gewährleisten, dass ich nicht in Gefahr gerate durch die Schüsse. Und genau das könnte eben fahlässiges Handeln sein. Es waren wie schon gesagt keine Schilder o.ä. zu sehen BEVOR ich den Wald betrat (auch keine Schüsse).
Genau, davon bin ich auch ausgegangen, dass der Jäger schon aufpasst wann und wie er schiesst, das alleine wäre für mich auch nicht schlimm gewesen.. Aber aufgeschreckte Wildschweine - Das ist lebensgefährlich - Was sich hier einige offensichtlich nicht so richtig vorstellen können.
LG zurück
Ist es fahrlässig, wenn ein Jäger im Wald Wildschweine jagt, wenn Menschen in der Nähe sind? Die Frage bezieht sich nicht direkt auf das Schiessen, sondern eher auf die Tatsache, dass die Wildschweine, auf die geschossen wurde eine, Gefahr für Spaziergänger im Wald sind - Ist das fahrlässig?
Nein.
Wenn Du Dich (entschuldige, dass ich Dich jetzt als Beispiel nehme) in der Welt bewegst, dann trägst Du auch noch ein gewisses eigenes Risiko, Du kannst nicht alles auf Andere "abschieben" um immer jemanden zu haben der für alles was Dir widerfährt Schuld sein soll.
Der Jäger schiesst nach bestem Vermögen und nach Kontrolle, dass er mit dem Schuss(!) niemand anderen gefährdet.
Aber das hier ist die reale Welt, da läuft aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht immer alles perfekt, egal wie sehr man es vielleicht möchte. Und da kann es eben auch vorkommen, dass das Schwein genau in dem Moment "zuckt", in dem der Jäger abdrückt und dass es deshalb nicht sofort tot ist. Oder dass die restlichen Tiere eine Rotte fliehen, wenn ein Schuss fällt.
Da ist, rein rechtlich, der Jäger an gar nichts Schuld, denn er ist nicht verantwortlich für das Verhalten wilder Tiere. Er hat sie ja nicht unter Kontrolle.
Du hingegen bewegst Dich in einem Wald in dem wilde Tiere leben. - Damit trägst Du selber das Risiko, denn die Tiere können ja aus allen möglichen Gründen plötzlich erschrecken (oder, ihre Jungtiere, wie im geschilderten Fall, beschützen wollen). Der Grund für diesen Schreck kannst Du ja sogar selber sein.
Das stimmt doch überhaupt nicht. Der Jäger ist in der Pflicht (das ist per Gesetz verankert), dass er sicherzustellen hat, dass durch den Schuss niemand gefährdet wird. Da gibt es nicht zu diskutieren, dass die Verantwortung auch nur im geringsten bei mir liegt. Er wusste ich bin in der Nähe. Er hätte wissen müssen, dass es Menschen in der Nähe gefährdet, wenn er die Tiere aufschreckt. Darum meine Frage bzgl. fahrlässigkeit, da er mich nicht mutwillig in Gefahr brachte. Das Stichwort ist ganz klar: Fahrlässiges Handeln.
"Da ist, rein rechtlich, der Jäger an gar nichts Schuld, denn er ist nicht verantwortlich für das Verhalten wilder Tiere. Er hat sie ja nicht unter Kontrolle."
Den Begriff Fahrlässigkeit verstehst Du offenbar nicht ganz.
Nein, Du willst hier nur einfach nicht einsehen, dass der Jäger nicht für das Verhalten des herrenlosen(!) Wildes verantwortlich ist und dass es Dein eigenes Problem ist, wenn Du durch den Wald spazierst in dem sich auch wild lebende Tiere aufhalten.
Du schreibst es ja selber:
Der Jäger ist in der Pflicht (das ist per Gesetz verankert), dass er sicherzustellen hat, dass durch den Schuss niemand gefährdet wird.
Das ist etwas anderes als "durch eine Bache gefährdet wird, die von irgend etwas aufgeschreckt durch den Wald läuft und ihre Frischlinge vor einem anwesenden Spaziergänger beschützen will".
Seine Verantwortung bezieht sich darauf, dass das Schussfeld (vor und hinter dem Wild) frei ist und dass hinter dem Wild ein Kugelfang gegeben ist der die Kugel sicher stoppt, damit sie nicht kilometerweit waagerecht durch den Wald fliegt.
Dein eigenes Lebensrisiko ist es, einem wilden Tier auszuweichen, wenn es sich Dir nähert.
Aber selbstverständlich. Denn die Gefahr wird als generell beschrieben. Also auch Gefahren, die sich indirekt daraus ergeben, was hier der Fall ist. Also ist das absolut nichts anderes, sondern hängt unmittelbar in Zusammenhang.
Dass das Schussfeld frei ist und es sich nur darauf bezieht, habe ich bei meiner Recherche, bevor ich hier meine Frage gestellt habe nichts gefunden - Kannst Du mir da mal einen Link schicken bitte? Was ich mehrfach gefunden habe ist: GENERELL darf durch die Abgabe von einen Schusses keine Gefahr für Menschen entstehen, wobei nirgendwo stand, dass fahrlässig entstandene, indirekte daraus resuliterende Gefahren für Dritte dafür ausgenommen sind! LG
Der Link ist mein Kopf, denn ich habe die Jägerausbildung gemacht und bin da von einem entsprechenden Rechtsanwalt über das Jagdrecht unterrichtet worden und habe zu dem Thema eine Prüfung abgelegt und bestanden.
Ich kann Dir ja schlecht einen Link geben auf eine Stelle im Gesetz, die so gar nicht existiert.
Deiner Logik zufolge
- dürfte ein Jäger NIE schiessen, da er ja nie weiss, ob sich an einer anderen Stelle im Wald irgendwo nicht vielleicht ein anderer Mensch befindet, der durch aufgeschrecktes Wild gefährdet würde. - Macht so also schon rein logisch keinen Sinn, da es einem Verbot der Jagd gleichkäme.
- wärest Du selber genau so fahrlässig, weil Du ja den Jäger im Wald bei der Jagdausübung angetroffen hast (er hat die Jagdkleidung und Büchse ja nicht zu Spass herumgetragen) und Dich nicht selber schnellst möglich aus dem Bereich entfernt hast.
- Müsste jeder Waldbesucher fahrlässig handeln alleine durch seine Anwesenheit. Denn Keiner kann ausschliessen (auch Du nicht), dass durch seine Anwesenheit Wild aufgeschreckt wird (das er im Zweifelsfall och nicht einmal selber gesehen hat) und jetzt Andere im Wald gefährden könnte.
Was ich mehrfach gefunden habe ist: GENERELL darf durch die Abgabe von einen Schusses keine Gefahr für Menschen entstehen
Dann zeige mir doch mal die Stelle, wo das so (inklusiver dem GENERELL) im Jagdgesetz steht. Schliesslich pochst Du darauf, dann musst du es auch belegen.
Warum fragst du hier wenn du am Ende eh meinst es besser zu wissen? Nimm an was Leute die es wissen dir sagen oder nicht. Aber dann wundere dich nicht dass man dich für einen idoten hält.
Geh mal davon aus das er eine geeignete Ausbildung und Sicherheitsvorschriften hat. Allerdings hat sich nicht jeder naiv im Wald zu bewegen. Da gibts natürlich Absperrungen oder einen Hinweis in der Tageszeitung das eine Treibjagd ansteht. Und wo die Viecher dann hinlaufen, wer weiß...
Treibjagd mit 2 Jägern? Waren auch keine Hinweise im Wald.. Danke für die Antwort.
Die Schonzeit für Schwarzwild ist seit dem 14.03.2018 aufgehoben.