Inkasso - Vergleichsangebot: 1-Woche-Frist?

4 Antworten

Eine kleine Ergänzung zu den eigentlich richtigen Antworten.

Es gibt zwei Punkte, an denen die Fristen relevant werden:

  1. Eine Frist von einem außergerichtlichen Schuldnerberater. Reagiert das Inkasso bis dahin nicht, gilt der Vergleich als gescheitert und es geht ggf. weiter (Privatinsolvenz)
  2. Eine Frist eines Gerichts (!) für einen gerichtlichen Einigungsversuch. Wenn der Gläubiger dort dann auch nicht antwortet, kann das Gericht ggf. für ihn stimmen, also seine Ablehnung bzw. sein Nicht-Reagieren mit einer Zustimmung ersetzen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mitglied AK Inkassowatch

Nach wie vor gehören zwei Personen zu einem Vertrag.

Keine Ahnung wo du die Information her ist, sie ist jedenfalls falsch.

Wenn du denen ein Angebot unterbreitest, sind Sie nicht verpflichtet darauf zu reagieren und daher ist ein Schweigen auch keine Zustimmung.

Würde man deinen Gedankengang weiterführen, so könnte der Schuldner das Angebot unterbreiten mit 0 € und wenn der Gläubiger nicht reagiert, wäre der Schuldner schuldenfrei.

Ein Vergleich wird niemals bindend, wenn er nicht angenommen wird.

Das fehlte noch!

Nein, das ist Quatsch.

Wirst Du bereits nach 1 Woche nervös ?

Das kann viele Wochen dauern bis eine reaktion kommt.