Kann ein eingestelltes Verfahren löschen lassen?
Bei Polizeikontrolle werde ich immer wieder darauf angesprochen, dass ich vor 500 Jahren ein Verfahren hatte, das eingestellt wurde. Kann ich dieses Verfahren löschen lassen???????????
Ich meine das Verfahren wurde eingestellt. Macht mich das Schuldig??? Weil ich werde immer mit einem anderen Ton angesprochen und die Kontrolle geht dann in eine negative Richtung
4 Antworten
Nein.
Kleiner aber feiner Unterschied: "Eingestellt" heisst ja eben nicht, dass Du unschuldig warst. Das wäre nur der Fall, wenn es zum Verfahren gekommen wäre und Du freigesprochen worden wärest. 😉
Somit ist es eine wichtige Info, dass Du zumindest schonmal mit Drogen (entnehme ich Deinen Themen-Stichworten) auffällig warst. – Das kann durchaus bestimmte zukünftige Entscheidungen betreffen. Z.b. ob sie Dich deshalb wieder im Verkehr darauf kontrollieren, ob Du persönlich geeignet bist z.B. eine waffenrechtliche Erlaubnis zu bekommen, …
Das heißt ja nicht zwangsläufig, dass du unschuldig bist/warst.
Als Beschuldigter im Strafverfahren bist Du im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem erfasst und für eine gewisse Zeit (ich meine fünf Jahre) aufrufbar. Da die Polizei nur Tatverdächtige erfasst, aber nicht Verurteilete/Freigesprochene/Verfahren eingestellte, ist das so.
In manchen Fällen gewiss wichtig für Polizisten, so z.B. wenn man wegen Körperverletzung oder Widerstands verdächtig war.
Nein.