Kann ein eingestelltes Verfahren löschen lassen?


12.05.2024, 15:54

Ich meine das Verfahren wurde eingestellt. Macht mich das Schuldig??? Weil ich werde immer mit einem anderen Ton angesprochen und die Kontrolle geht dann in eine negative Richtung

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein.

Kleiner aber feiner Unterschied: "Eingestellt" heisst ja eben nicht, dass Du unschuldig warst. Das wäre nur der Fall, wenn es zum Verfahren gekommen wäre und Du freigesprochen worden wärest. 😉

Somit ist es eine wichtige Info, dass Du zumindest schonmal mit Drogen (entnehme ich Deinen Themen-Stichworten) auffällig warst. – Das kann durchaus bestimmte zukünftige Entscheidungen betreffen. Z.b. ob sie Dich deshalb wieder im Verkehr darauf kontrollieren, ob Du persönlich geeignet bist z.B. eine waffenrechtliche Erlaubnis zu bekommen, …

Das heißt ja nicht zwangsläufig, dass du unschuldig bist/warst.

Als Beschuldigter im Strafverfahren bist Du im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem erfasst und für eine gewisse Zeit (ich meine fünf Jahre) aufrufbar. Da die Polizei nur Tatverdächtige erfasst, aber nicht Verurteilete/Freigesprochene/Verfahren eingestellte, ist das so.

In manchen Fällen gewiss wichtig für Polizisten, so z.B. wenn man wegen Körperverletzung oder Widerstands verdächtig war.