kann die polizei lka herausfinden wer das Telefongespräch aufgelegt hat?

5 Antworten

Die Polizei führt solche Ermittlungen und hat auch die Mittel Verdächtige abzuhören. Ich bezweifle jedoch, dass aus dem abgehörten Telefonat hervorgeht, wer zuerst aufgelegt hat.

Du solltest Dich an einen Anwalt wenden.

Auf dieser Seite kann man Dir nicht helfen, und Rechtsberatung ist hier auch nicht zulässig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

DU musst nichts "beweisen".

Beweispflichtig ist die Staatsanwaltschaft. In beide Richtungen.

Generell gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.

Steht Aussage gegen Aussage, befindet das Gericht über die Glaubwürdigkeit. Üblicherweise haben sie darin Erfahrung. Wenn nicht: Die Berufungsinstanz hat mehr Erfahrung.

Allerdings muss ein Angeklagter nicht aussagen. Die Opferzeugin hingegen muss. Und wenn sie lügt, kann das Gericht das meistens merken. Wie gesagt: Erfahrung (und Schulung).

Und wie gesagt: Im Zweifel für den Angeklagten ...

Kannst Du vergessen, das ist niemals nachweisbar. Und wenn es nur, wie immer, um Kinkerlitzchen geht, dann schon mal gar nicht. Solche Ermittlungsansätze werden vielleicht angestrebt, um einen Mord aufzuklären, sonst aber nicht.