Strafanzeige auf aufgrund erfundener Vorkommnisse ohne jedweder Beweise, Polizei ermittelt. Macht eine Anzeige wegen Falsche Verdächtigungen, § 164 StGB, Sinn?
Wegen Grundstücksstreitigkeiten ist eine Klage, durch uns eingeleitet, bei Gericht anhängig. Kurz nachdem dem Nachbarn die Klageschrift zugegangen ist, hat er gegen uns bei der Polizei Strafanzeige für mehrere Delikte eingereicht. Er behauptet, wir hätten sein Auto im Sommer auf der Straße mehrfach eingeparkt, wir hätten sein Grundstück mehrfach betreten und wir würden ihm permanent den Stinkefinger zeigen. Von der Polizei erhielten wir diese Anzeige nun zugestellt. Als Tatzeit ist ein Zeitraum von mehreren Monaten angegeben, nicht konkret wann, wo und was genau vorgefallen sein soll. Es gibt keinsterlei Beweise für seine Behauptungen, jedoch ermittelt nun die Polizei wegen Hausfriedensbruch und Beleidigung gegen uns.
Den Fragebogen der Polizei werden wir definitiv nicht ausfüllen, weil man dazu rechtlich auch nicht verpflichtet ist und wir uns auch nicht rechtfertigen werden für Dinge, die nie passiert sind. Was können wir gegen den Nachbarn und gegen den nicht neutral handelnten Polizisten unternehmen?
6 Antworten
Die Polizei muss bei dem Verdacht einer Starftat Ermittlungen aufnehmen, dazu ist sie gesetzlich verpflichtet.
Und nicht auf den Fragebogen zu antworten ist aus meiner Sicht ziemlich dämlich, denn so steht nur die Sicht des Nachbarn in der Akte. Und nur diese Sicht kennt die Polizei bislang. Worüber wunderst du dich also bei der Reaktion des Polizisten (die, ich wenn sie so war wie beschrieben) für wenig professionell halte. Allerdings werden das nicht die einzigen Sachen gewesen sein, die dieser zu Dir sagte.
Lächelnd antworten und dabei herausstellen, dass nichts war bis zur Klagezustellung und dass es sich so offensichtlich um eine Retourkutsche handelt dass es fast schon lächerlich ist. Ohne konkreten Tattag sind die Vorwürfe bei solchen Bagatellen fast egal, weil sie nicht interessieren, schon gar nicht die Staatsanwaltschaft. Zwei Fragen dazu und Ruhe ist mit diesen dämlichen Behauptungen.
Und immer daran denken, dass der Nachbar hier vielleicht mitliest!
Gegen den Nachbarn Anzeige wegen falscher Verdächtigung.
Der Polizist dagegen macht nur seinen Job. Der war nicht dabei und kann nicht beurteilen, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht. Deswegen hast du ja auch einen Anhörungsbogen bekommen, um deine Seite der Geschichte zu schildern.
Du kannst einen Strafantrag wegen Verleumdung stellen. Allerdings hat das noch Zeit, da dieser Antrag erst bearbeitet wird wenn die erste Anzeige abgeschlossen ist.
gegen den nicht neutral handelnten Polizisten unternehmen?
Nichts, und ihr solltet das auch tunlichst unterlassen wenn ihr nicht noch mehr Probleme bekommen wollt.
Der Polizist handelt ganz neutral, er gibt eine Anzeige auf, die Polizei ermittelt.
Das tun sie so, ist neutral.
Ich würde einfach gar nichts machen und abwarten.
Dieser Polizist ermittelt nicht neutral. Er hatte den kürzlich den Nachbarn zu Hause aufgesucht, im Anschluss bei uns geklingelt und direkt gefragt, weshalb wir die Nachbarn beleidiegn würden. Er hat so gefragt, als wäre es Tatsache, was uns zur Last gelegt wird.
Wenn die Polizei ermittelt, dann gibt es zumindest ein Beweisangebot und damit einen Anfangsverdacht.
Ihr könnt da erst mal gar nichts veranlassen, sondern Euch ruhig verhalten und abwarten, was noch so kommt.
Die Polizei ist verpflichtet, jeder Meldung/Anzeige nachzugehen. Das liegt also nicht an fehlender Sachlichkeit und/oder Neutralität.