Kann die ENBW beim Vermieter die Stromrechnung einklagen?

2 Antworten

Der Stromvertrag ist mit dir geschlossen, somit kann dein Vermieter nicht herangezogen werden. Er haftet ja nicht für dich, nur weil du sein Eigentum bewohnst.

Vermutlich war der Besuch schon eine Vorkehrung für den Fall, dass dir der Strom abgeschaltet werden muss.


Milabuhl 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 11:42

Davon hat er nicht berichtet er meinte das ich eine Jahresrechnung bekommen werde.

Schniddn  25.09.2024, 11:45
@Milabuhl
...Vorkehrung für den Fall...

Was soll er dir auch berichten, wenn es nur prophylaktisch ist. Bevor das eintritt, erhältst du entsprechende Schreiben dazu.

Es könnte natürlich auch sein, dass Unstimmigkeiten zum Zählerstand aufgekommen sind oder die Plausibilität des Verbrauchs angezweifelt wird. Ebenso kann der Besuch auch nur Dokumentationshintergründe haben, um sich im Falle einer Streitigkeit abzusichern. Kann ja sein, dass sie vermuten, das Geld bei dir einklagen zu müssen.

Hier kann ja immer nur vermutet werden, was realistisch sein könnte.

Warum sollte der Vermieter für Deine Stromschulden haften?

Nein, das tut er nicht.

Drr Vertrag besteht ja zwischen Dir und dem Energieanbieter.


Milabuhl 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 11:58

Er soll das natürlich nicht den ich habe bereits einen Ratenplsn die meine Schuldnerberatung ausgehandelt hat am laufen