Jobcenter Nebenkosten für Wohnung?
Guten Tag,
ich komme aus Kreis Heinsberg und suche eine Wohnung.
Ich bekomme Unterstützung vom Jobcenter. Meine Wohnung darf bis zu 375 Euro kosten. Wie teuer dürfen die Nebenkosten max. sein? Kennt sich da jemand aus?
2 Antworten
Gibst Du im Internet einmal ein, Angemessene KDU - und dazu den Namen deiner Stadt.
KDU = Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Da solltest Du dann etwas finden, im Regelfall sind da aber nur die Kosten für die Grundmiete enthalten und die kalten Nebenkosten, die Heizkosten und ggf. Wasser kämen da noch dazu.
Die Jobcenter gehen nach Bruttokaltmiete = Warmmiete minus Haushaltstrom minus Heizkosten.
Die für Dich maximal zulässige Bruttokaltmiete erfährst Du vom zuständigen Jobcenter.